Stuttgart/Rhein-Neckar, 01. Mai 2016. (red) Die rund 2.400 AfD-Mitglieder haben heute beim Bundesparteitag in Stuttgart ihren Islam-kritischen Kurs beschlossen. Der Leitantrag der AfD-Führung wurde damit im wesentlichen bestätigt. Verschiedene Zusatzanträge, wie beispielsweise die Abgrenzung vom „politischen Islam“ wurden nicht angenommen.
Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In seiner Ausbreitung und in der Präsenz einer ständig wachsenden Zahl von Muslimen sieht die AfD eine große Herausforderung für unseren Staat. Ein orthodoxer Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit unserer Rechtsordnung und Kultur unvereinbar. Viele Muslime leben rechtstreu sowie integriert und sind akzeptierte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD verlangt jedoch zu verhindern, dass sich islamische Parallelgesellschaften mit Scharia-Richtern bilden und zunehmend abschotten. Sie will verhindern, dass sich Muslime bis zum gewaltbereiten Salafismus und Terror religiös radikalisieren.
Diese Linie aus dem Leitantrag für das Grundsatzprogramm bestätigte die große Mehrheit der AfD-Mitglieder. Der Leitantrag beginnt mit dem Satz: „Die AfD bekennt sich uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit.“
Sorge vor „islamischen Parallelgesellschaften“
Der Leitantrag wurde durch einen Antrag ergänzt, nach dem nicht nur Kritik am Islam, sondern ausdrücklich auch an Islamverbänden zulässig sein muss. Weitergehende Anträge, die eine noch schärfere Positionierung gegen den Islam enthielten, wurden abgelehnt. Gleichzeitig bekannte sich die rechtspopulistische Partei klar zur Einwanderung von „qualifizierten Personen mit hoher Integrationsbereitschaft“.
Der aktuelle 5. Bundesparteitag, der gestern begonnen hatte, ist eine Mitgliederversammlung. Die AfD-Mitglieder wollen das erste Grundsatzprogramm der erst im Jahr 2013 gegründeten Partei beschließen. Die AfD ist nach verschiedenen Aufs und Abs in kürzester Zeit eine starke politische Kraft in Deutschland geworden und sitzt mittlerweile in 8 von 16 Länderparlamenten sowie im Europaparlament.
Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2017
Die AfD bereitet sich mit dem Grundsatzprogramm auf die Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 vor, wo sich die Partei klare Chancen auf Einzug ausrechnet.
Gestern kündigte die Bundessprecherin Dr. Frauke Petry an, dass der hessische Sprecher Albrecht Glaser für das Bundespräsidentenamt kandidieren wird. Dies ist zwar vermutlich ohne Aussicht – aber es geht um das Zeichen, den Einfluss auf die Bundesebene auszuweiten. Bei der Bundestagswahl 2013 hatte die AfD mit 4,7 Prozent den Einzug nur knapp verpasst. Der Wahlkampf war damals durch Mitglieder finanziert worden. Aktuell stehen der Partei durch die Erfolge bei den Landtagswahlen erhebliche Mittel aus der Parteienfinanzierung zur Verfügung.
In Baden-Württemberg wurde die AfD am 13. März mit 15,1 Prozent zur drittstärksten Fraktion nach Grünen und CDU und vor der SPD gewählt. In Rheinland-Pfalz erreichte die AfD 12,6 Prozent und wurde nach SPD und CDU ebenfalls drittstärkste Fraktion vor den Grünen.
Dokumentation
Die Leitanträge für das Grundsatzprogramm finden Sie hier.
Die Zusatzanträge Teil 1 und Teil 2.
Auszug aus dem Grundsatzprogramm zum „Islam“.
„1 7.6 DER ISLAM IM SPANNUNGSVERHÄLTNIS ZU UNSERER FREI?
2 HEITLICH?DEMOKRATISCHEN WERTEORDNUNG
3 7.6.1 DER ISLAM GEHÖRT NICHT ZU DEUTSCHLAND
4 Die AfD bekennt sich uneingeschränkt zur Glaubens?, Gewissens? und Bekenntnisfreiheit. Sie
5 fordert jedoch, der Religionsausübung durch die staatlichen Gesetze, die Menschenrechte und
6 unsere Werte Schranken zu setzen. Einer islamischen Glaubenspraxis, die sich gegen die frei?
7 heitlich?demokratische Grundordnung, unsere Gesetze und gegen die jüdisch? christlichen
8 und humanistischen Grundlagen unserer Kultur richtet, tritt die AfD klar entgegen. Die
9 Rechtsvorschriften der Scharia sind mit unserer Rechtsordnung und unseren Werten unver?
10 einbar.
11 Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In seiner Ausbreitung und in der Präsenz einer ständig
12 wachsenden Zahl von Muslimen sieht die AfD eine große Herausforderung für unseren Staat.
13 Ein orthodoxer Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und
14 einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit unserer Rechtsordnung
15 und Kultur unvereinbar. Viele Muslime leben rechtstreu sowie integriert und sind akzeptierte
16 Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD verlangt jedoch zu verhindern, dass sich islamische
17 Parallelgesellschaften mit Scharia?Richtern bilden und zunehmend abschotten. Sie will ver?
18 hindern, dass sich Muslime bis zum gewaltbereiten Salafismus und Terror religiös radikalisie?
19 ren.
20 7.6.2 KRITIK AM ISLAM MUSS ERLAUBT SEIN
21 Religionskritik, auch Kritik am Islam, ist im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig als
22 Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung. Religiöse Satire und Karikaturen sind
23 ebenfalls von der Meinungs? und Kunstfreiheit geschützt. Die AfD unterstützt das Bestreben
24 von Islamkritikern, über den Islam aufzuklären, Reformen innerhalb der muslimischen Ge?
25 meinschaft anzustoßen und den Islam an die Normen und Werte der aufgeklärten Moderne
26 anzupassen.
27 Die AfD wendet sich gegen eine Diffamierung von Islamkritik als „Islamophobie“ oder „Ras?
28 sismus“. Islamwissenschaftler, Historiker, Staatsrechtler und Soziologen, auch muslimischer
29 Abstammung, fordern eine historisch?kritische Betrachtung von Koran und Sunna sowie den
30 Verzicht auf die Scharia und eine islamische Staatsverfassung. Ihnen und ihren Zielen gilt an?
31 gesichts vielfacher Verfolgung und Bedrohung unsere Solidarität.
32 7.6.3 AUSLANDSFINANZIERUNG VON MOSCHEEN BEENDEN
35 | Seite
ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND – DIE BUNDESPROGRAMMKOMMISSION – DER BUNDESVORSTAND
1 Die AfD verlangt, verfassungsfeindlichen Vereinen den Bau und Betrieb von Moscheen wegen
2 der Gefahr zu untersagen, dass die dort verbreitete Lehre gegen das Grundgesetz und unsere
3 Rechtsordnung verstößt und zu politisch?religiöser Radikalisierung führt.
4 In den Berichten der Ämter für Verfassungsschutz wird eine Reihe von Vereinen aufgeführt,
5 deren Aktivitäten sich gegen den freiheitlichen Verfassungsstaat und seine Gesetze richten
6 und die als extremistisch verboten werden müssen. Die Bandbreite solcher Vereine reicht vom
7 „legalistischen“ Islam, der für seine verfassungswidrigen Ziele unsere Gesetze ausnutzt, bis
8 zum Salafismus. Sowohl die innere Sicherheit unseres Staates wie die Integration von Musli?
9 men werden durch solche Vereine konkret gefährdet.
10 Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder auslän?
11 dische Geldgeber bzw. ihre Mittelsmänner soll unterbunden werden. Islamische Staaten wol?
12 len durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre
13 Macht vergrößern. Die wachsende Einflussnahme des islamischen Auslands ist mit dem frei?
14 heitlichen Verfassungsstaat und der Integration von hier lebenden Muslimen nicht vereinbar.
15 Imame sollen in deutscher Sprache an deutschen Universitäten ausgebildet werden, unabhän?
16 gig von Weisungen des islamischen Auslands und von muslimischen Verbänden. Von aus dem
17 islamischen Ausland entsandten Imamen geht die Gefahr rechts? und verfassungswidriger
18 Indoktrination der Moscheebesucher aus.
19 Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzinruf,
20 nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Minarett und Muezzinruf stehen
21 im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kir?
22 chen in der Moderne praktizieren.
23 7.6.4 KEINE ÖFFENTLICH?RECHTLICHE KÖRPERSCHAFT FÜR ISLAMISCHE ORGANISATI?
24 ONEN
25 Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentli?
26 chen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
27 Islamische Organisationen erstreben den Körperschaftsstatus mit seinen Privilegien, um ihre
28 Macht zu stärken. Voraussetzung für den Körperschaftsstatus ist eine ausreichende Repräsen?
29 tanz, die Gewähr der Dauer sowie die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts. Letzte?
30 res verlangt die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des
31 Staates und der Parität der Religionen und Bekenntnisse.
32 7.6.5 VOLLVERSCHLEIERUNG VERBIETEN
36 | Seite
ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND – DIE BUNDESPROGRAMMKOMMISSION – DER BUNDESVORSTAND
1 Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung durch Burka und Niqab in der
2 Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst.
3 Burka und Niqab errichten eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und er?
4 schweren damit die kulturelle Integration und das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ein
5 Verbot ist daher notwendig und nach einem Urteil des EuGH rechtmäßig.
6 Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden; in Bildungseinrichtungen weder
7 von Lehrerinnen noch Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.
8 Der Integration und Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen sowie der freien Entfaltung
9 der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös?politisches Zeichen der Unterord?
10 nung von muslimischen Frauen unter den Mann.“