Rhein-Neckar, 16. November 2015. (red/nh) Vergangene Woche kam es zu großer Aufregung und Verwirrung bei Vereinen, die sich für Flüchtlinge engagieren. Viele lassen Flüchtlinge trainieren, ohne Aufnahme- und Mitgliedsgebühr zu erheben. Das Bundesfinanzministerium kündigte in einem Schreiben den Verlust der Gemeinnützigkeit und steuerliche Nachteile an, wenn sich die betroffenen Vereine nicht satzungskonform verhielten.
Von Naemi Hencke
Die Berliner Morgenpost schrieb in einem Artikel vom 11.11. 2015, dass Vereine, insbesondere Sportvereine, ihre Gemeinnützigkeit verlieren könnten, wenn sie Flüchtlinge beitragsfrei in den Verein aufnehmen würden.
Verlust der Gemeinnützigkeit?
Das Bundesfinanzministerium habe Schreiben verschickt, in denen es die Vereine anhält, sich an ihre Vereinssatzungen zu halten beziehungsweise diese, wenn nötig, zu ändern. Wenn dies nicht geschehe könnten steuerliche Nachteile entstehen. Insbesondere müssten die betroffenen Vereine befürchten, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Der Schreck bei den Vereinen war groß.
Diese Nachricht verursachte eine große Verunsicherung und Empörung seitens der Vereine, die sich für Flüchtlinge engagieren. Tausende Vereine bundesweit waren von dieser Meldung betroffen.
Auf unsere Nachfrage beim Bundesfinanzministerium am 13.11.2015 hieß es, das Bundesfinanzministerium und die Länder würden sich für eine Entscheidung einsetzen, die keine steuerlichen Nachteile für die Vereine vorsieht.
Ausnahmeanordnung bis Ende 2016
Das Landesfinanzministerium Baden-Würtemberg teilt uns in einem Schreiben vom 13.11.2015 mit, dass keine Erkenntnisse darüber vorliegen würden, dass Finanzämter in Baden-Würtemberg Vereine angeschrieben hätten, die Flüchtlinge beitragsfrei aufnehmen.
Baden-Würtemberg habe sich auf der Finanzministerkonferenz am 12.11.2015 dafür ausgesprochen, dass “die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen in gemeinnützige Vereine keine Auswirkungen auf die Steuerbegünstigung des Vereins haben sollte.”
Alle anderen Bundesländer würde diese Auffassung teilen, wie auch das einstimmige Abstimmungsergebnis zeige. Die Steuerverwaltungen der Bundesländer würden von den verantwortlichen FinanzministerInnen informiert. In Baden-Würtemberg sei dies bereits in die Wege geleitet.
Finanzminister Schmid gibt Entwarnung
Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid äußert sich wie folgt:
Unsere Vereine leisten eine tolle Integrationsarbeit. Das wollen wir unterstützen. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass Vereinen durch ihr Engagement für Flüchtlinge keine steuerlichen Nachteile entstehen dürfen.
Was müssen die Vereine jetzt tun? Nichts. Gemäß des Schreibens vom 22.09.2015 hat das Bundesfinanzministerium bereits verfügt, dass im Zeitraum vom 01.08.2015 bis zum 31.12.2016, “gemeinnützige Vereine Flüchtlinge fördern dürfen, ohne dafür ihren Satzungszweck erweitern zu müssen.” Spätestens Ende 2016 soll diese Entscheidung auch gesetzlich verankert sein.