Karlsruhe/Mannheim, 02. Oktober 2015. (red/ms) Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigt, läuft aktuell ein Ermittlungsverfahren gegen einen 15-Jährigen aus Mannheim. Der Beschuldigte steht im Verdacht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anschließen zu wollen. Offenbar wollte er nach Syrien ausreisen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft liege bislang nur ein Anfangsverdacht vor – damit es zu einer Anklage komme, müsse sich dieser Verdacht erst noch durch weitere Ermittlungen erhärten, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Rheinneckarblog mitteilt.
Von Minh Schredle
Man werde keine Angaben dazu machen, wie man auf den Beschuldigten aufmerksam geworden sei, erklärt Dr. Tobias Wagner von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Wenn Ermittlungsmethoden bekannt würden, könnten dadurch potenzielle Täter gewarnt werden und sich einer Strafverfolgung entziehen. Zunächst hatte der Mannheimer Morgen über den Tatverdacht berichtet.
Was Erster Staatsanwalt Dr. Wagner allerdings bestätigt: Aktuell laufen Ermittlungen wegen des Tatverdachts der “Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat” – ein Delikt, das für gewöhnlich mit einem Strafmaß von mindestens sechs Monaten und bis zehn Jahren Freiheitsentzug geahndet wird.
Ermittlungen erst am Anfang
Dieses Strafmaß gilt allerdings für Erwachsene – die aktuellen Ermittlungen richten sich allerdings gegen einen gerade einmal 15 Jahre alten Mannheimer deutscher Nationalität. Dr. Wagner sagt dazu:
Das Jugendstrafrecht verfolgt einen anderen Grundsatz als das gewöhnliche Strafrecht. Es geht nicht nur darum, Täter zu bestrafen, sondern sie möglichst wieder auf die richtige Bahn zu bringen und wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Haftstrafen fallen deswegen meistens deutlich geringer aus als bei Erwachsenen.
Man sei momentan allerdings noch sehr weit von einer möglichen Verurteilung entfernt – es wurde noch nicht einmal Anklage erhoben:
Wir stehen mit unseren Ermittlungen noch ganz am Anfag,
sagt Dr. Wagner. Es gebe einen Anfangsverdacht. Damit es allerdings zu einer Anklage kommen könne, müssten zunächst ein hinreichender Tatverdacht vorliegen, der eine Verurteilung wahrscheinlich macht. Dies sei nach aktuellem Ermittlungsstand noch nicht der Fall.
“Keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr”
Der Beschuldigte befindet sich momentan auf freiem Fuß. Dies sei nach Angaben von Staatsanwalt Dr. Wagner nichts Ungewöhnliches:
Um jemandem seine Freiheit nehmen zu können und ihn in Untersuchungshaft zu stecken, braucht es einen Haftgrund. Das ist entweder ein dringender Tatverdacht auf ein Schwerverbrechen oder Flucht-, beziehungswiese Verdunklungsgefahr. Nichts davon liegt aktuell vor.
Man sehe allein in einem Ermittlungsverfahren noch keinen sonderlich spektakulären Fall. Der Staatsanwalt erläutert, dass man sich nicht äußern werde, wie häufig es zu Ermittlungen wegen möglicher Verbindungen zu terroristischen Verbindungen sind: “Wenn Straftäter abschätzen könnten, wie wahrscheinlich es ist, dass es sie ins Blickfeld unserer Ermittlungen geraten, handeln sie womöglich vorsichtiger.”
Bis heute sollen rund 740 Personen aus Deutschland in die Kriegsregion Syrien/Nordirak gereist sein, um sich der Terrormiliz ISIS anzuschließen.