Rhein-Neckar/Weinheim, 31. Dezember 2020. (red/pro) In den vergangenen Wochen öffneten in vielen Städten gewerbliche “Schnelltest-Center”, in denen man sich auf eine Infektion mit Covid19 testen lassen kann. Was gut klingt, “damit schütze ich meine Angehörigen und andere”, kann schnell zum Horror werden – wenn die Testergebnisse falsch sind. So geschehen in Weinheim. Für die privaten Testzentren eröffnen sich gigantische Umsatzmöglichkeiten.
Von Hardy Prothmann
Etwas gut machen zu wollen, heißt nicht, dass es gut laufen wird. So geschehen in Weinheim zu Weihnachten. Mehrere Leserinnen und Leser haben das RNB über negative Erfahrungen mit einem privat-gewerblich betriebenen Schnelltest-Zentrum in Weinheim in Kenntnis gesetzt. Danach wurden mehrere Dutzend falsch-positive Testergebnisse mitgeteilt – was neben hohen Kosten auch zu erheblich negativen Folgen für diese Personen und deren Angehörige führte.
Wie bei so vielen Dingen in Zeiten von Corona bleiben viele Unsicherheiten und selbst, wer sich verantwortlich verhalten will, die Pandemie ernst nimmt, kann in Schwierigkeiten geraten, wie unsere Recherche aufzeigt.
Dutzende von falsch-positiv getestete Personen
Hier der Bericht von Frau Anneliese Schmitt (Anm. d. Red.: Name und Familienverhältnisse geändert):
“Ich lebe in einer Patchwork-Situation. Von meinen beiden Söhnen ist der ältere aus dem Haus und der jüngere, knapp volljährig, ist im zweiwöchigen Wechselmodell bei mir. Bei meinem Partner ist es das Gleiche. Sohn und Tochter, sie aus dem Haus, der andere im Wechselmodell. Alle leben in Weinheim. In einem solchen Setup ist es schwierig, sich vollständig corona-konform zu verhalten.
Heiligabend habe ich zuerst mit meinen beiden Söhnen gefeiert, d.h. von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dann habe ich den Großen weg gebracht und mit dem Kleinen zu Abend gegessen. Dann den Kleinen zu der Familie der Freundin meines Ex gebracht und ich bin zu meinem Partner, wo dessen Kinder mit Schwester gefeiert haben.
Am nächsten Morgen ruft mich mein älterer Sohn an und berichtet, dass er beim STZ-Weinheim war und dort über einen Antigentest positiv getestet wurde. Er hat den Termin am 25. wahrgenommen, weil aus seinem Bekanntenkreis am Abend des 24. ebenfalls eine ganze Familie, mit denen er vier Tage zuvor Kontakt hatte, dort war und auch fast alle positiv getestet wurden. Ich sage also meinem Partner Bescheid, verbringe den 1. Weihnachtsfeiertag nicht dort, wie ursprünglich geplant, sondern gehe zurück zu mir. Mein jüngerer Sohn ist mit seiner Freundin zu der Zeit schon im STZ Weinheim, ich komme nach. Alle drei von uns werden positiv getestet. Das Ergebnis gebe ich an meinen Partner weiter. Er geht mit allen, außer dem jüngsten noch am 25. auch hin. Auch alle positiv. Da diese Kette schon vor den Feiertagen existierte, halten wir es für theoretisch möglich, dass wir uns alle in den Tagen davor irgendwie gegenseitig infiziert haben. Komisch ist nur, dass bisher niemand irgendwelche Symptome gezeigt hat.
Nach den postitiven Schnelltest geben wir dem Gesundheitsamt Bescheid und bekommen neben einer Quarantäneaufforderung (bis zum 3.1.2021) kurzfristig Termine für einen PCR-Test. Manche in Heidelberg, andere in Reilingen. Am 27. kommen die ersten Ergebnisse rein. Mein älterer Sohn ist negativ. Wir gehen davon aus, dass auch andere PCR Tests einen negativen Bescheid bringen.”
Dem ist auch so. Eine andere Person berichtet uns von 18 falsch-positiv getesteten Personen.
Corona-Schnelltests gibt es zu unterschiedlichsten Preisen
Das “Schnelltest-Zentrum Weinheim” verlangt für einen solchen Test 45 Euro brutto bei Erwachsenen und 40 Euro bei unter 18-jährigen Personen. Warum auch immer – die Testmethode unterscheidet sich nicht. In den AGB des STZ Weinheim halten sich die beiden Unternehmerinnen Karima Falkou, die sonst einen Werbemittelvertrieb in Viernheim (Lavika Products GmbH) betreibt sowie die Immobilienmaklerin Meral Willmann (Edith Voss Immobilien Meral Willmann) schadensfrei.
Unsere Leserin schreibt uns weiter: “Das STZ Weinheim ging am 23.12 in Betrieb. Seriosität vermittelnd im “Ärztehaus des 3 Glockenzentrums”. “Unternehmerinnen aus Weinheim packen an”, heißt es da. Unterstützt durch Ex-Fußballprofi Markus Babbel, der sich als Erster testen lässt. “In diesen Tagen möchten Menschen den negativen Test für ein gutes Gefühl unter dem Christbaum”, schreiben die Weinheimer Nachrichten. Blöd nur, wenn der Test positiv ausfällt.”
Nach unseren Recherchen ist es kein Zufall, dass Herr Babbel sich prominent in Szene rücken lässt – offenbar sind die Betreiberinnen mindestens gut bekannt mit dessen Frau, einer TV-Journalistin.
Ein Test kostet 45 Euro. Pro Stunde können laut online-Anmeldung 30 Personen getestet werden. Die Öffnungszeiten variieren, manchmal wird bis zu zehn Stunden geöffnet. Damit lässt sich bei Vollauslastung ein theoretischer Umsatz von weit über 10.000 Euro am Tag realisieren. Das es auch billiger geht, beschreibt beispielsweise der Tagesspiegel – nach dessen Recherchen werden in Berlin Tests ab 20 Euro angeboten, aber auch sehr viel teurer bis zu 160 Euro, das sind dann aber PCR-Tests.
Behörden beobachten – bislang keine Gründe für ein Einschreiten
“Ein positiver Test bringt eher neue Kunden als ein negativer”, mutmaßt einer unserer Informanten. “In meinem Umfeld 15 neue Tests.” Das ist natürlich ein “Verdacht”, für den es keinerlei Belege gibt. Eine der falsch-positiv getestete Personen wendet sich an das Polizeirevier Weinheim. Laut Gedächtnisprotokoll ist der Beamte völlig überfordert: “spezifische Frage”, “kann eh nichts machen, weil zu wenig Streifenwagen”. Er verweist ans Gesundheitsamt.
Auch wir fragen beim Gesundheitsamt nach. Allerdings zunächst nicht über die Pressestelle, sondern über die Covid19-email, die das Landratsamt Rhein-Neckar eingerichtet hat. Ergebnis: Wir bekommen eine allgemeine Antwort mit Hinweisen, wie man sich zu verhalten hat und am selben Tag eine Rückmeldung von der Pressestelle:
“Ihre Aussage bezüglich der Zuständigkeit möchten wir gerne dahingehend ergänzen, dass für den Aufbau und Betrieb einer solchen Einrichtung keine Genehmigung des Gesundheitsamtes erforderlich ist. Selbstverständlich gehen wir aber Hinweisen nach, die auf eine nicht fachgerechten Betriebsführung dieser medizinischen Einrichtung hindeuten. Insofern werden wir zeitnah mit dem Betreiber Kontakt aufnehmen, um das Konzept und die Art der Schnelltestung zu überprüfen.”
Auch die Stadt Weinheim fragen wir wegen einer Genehmigung an. Diese informiert uns, dass man für die Baugenehmigung zuständig sei und es keine Beanstandungen gegeben habe.
Aus den Rückmeldungen wird klar, dass die Behörden sich untereinander umgehend ausgetauscht haben – weitere Recherchen zeigen, dass man das neue Angebot durchaus kritisch beobachtet, aber nach unserem Recherchestand alle rechtlichen Rahmenbedingungen für das privat-gewerbliche Angebot eingehalten werden.
Geschicktes Marketing
Auch der Hersteller des Test-Produkts, die Firma nal van minden (Moers), ist über die falsch-positiven Tests informiert. Der Vertriebschef Lukas Eder (Regensburg) antwortet nur ausweichend – einen Fragenkatalog (im kostenpflichtigen Teil sind die Fragen aufgelistet) beantwortet er nicht:
“Das STZ Weinheim ist nach unseren Informationen vom dortigen Gesundheitsamt genehmigt und wird unter anderem auch von Ärzten betrieben. Das wird ihnen das STZ Weinheim mittlerweile auch bestätigt haben. Ich habe Ihnen einen Bericht aus einer lokalen Zeitung angehängt. Dementsprechend erfüllt das Testzentrum alle Voraussetzungen und darf die Tests beziehen. Sie kaufen die Tests vermutlich über einen unserer Handelspartner.”
Diesen “Bericht” aus einer “lokalen Zeitung” verwenden auch die beiden Unternehmerinnen Falkou und Willmann auf der Facebook-Seite des STZ. Darin heißt es: “Wir mussten handeln, sagt Meral Willmann. “Ich habe in all den Jahren meiner selbständigen Tätigkeit gelernt: wenn du willst, dass etwas passiert, dann musst du das Heft selbst in die Hand nehmen” pflichtet ihr Karima Falkou bei.” Innerhalb von zehn Tagen, so weiter im Text, sei das Testzentrum entstanden. “Mit Frau Dr. Olga Vyokurova und Frau Dr. Verena Obereis haben wir die notwendige medizinische Kompetenz an unserer Seite.” Mit dem Gesundheitsamt und der Stadt habe man sich “eng abgestimmt”.
In Weinheim gibt es genau eine lokale Zeitung, das sind die Weinheimer Nachrichten. Dann noch die Rhein-Neckar-Zeitung mit Themen aus Weinheim und das Anzeigenblatt “Weinheimer Woche”. Dieser “Bericht” ist nirgendwo online zu finden, trägt kein Autorenkürzel und es gibt keinen Hinweis, wo dieser in einer “lokalen Zeitung” erschienen sein soll. Vermutlich handelt es sich um eine Werbeanzeige.
Satte Gewinnspanne
Nach unseren Recherchen vertreiben Zwischenhändler den Test von nal van Minden und andere Test-Sets zu Preisen zwischen vier und zehn Euro – bei einem haben wir konkret einen Brutto-Preis von knapp 6 Euro feststellen können. Verkauft werden die Tests im STZ-Weinheim, die in Zeitfenstern von zehn Minuten angeboten werden und bei denen nach 15 Minuten das Ergebnis vorliegt, für 45 Euro. Ein äußerst lukratives Geschäft. In Heidelberg gibt es ebenfalls ein neues Testzentrum, das ähnliche Antigen-Tests für 29 Euro anbietet – ab Januar beteiligt sich die Stadt Heidelberg sogar an den Kosten für Heidelberger Bürger, die dann nur noch 14,50 Euro bezahlen müssen – die Kostenbeteiligung der Stadt wird abgezogen.
Um Handelspartner sein zu können, braucht es gewisse Voraussetzungen – der Vertrieb an private Endverbraucher ist (noch) nicht gestattet. Aus guten Gründen, denn die Probenentnahme muss “fachgerecht” verlaufen, sonst werden die Ergebnisse äußerst zweifelhaft.
Auf Anfrage an Frau Falkou, welches Personal eingesetzt wird und wie dieses qualifiziert ist, erhalten wir zur Antwort:
“Die Tests am 23.12.2020 und am 24.12.202 wurden durch die im Konzept beschriebenen Ärztinnen durchgeführt. Die weiteren Tests durch mich, Karima Falkou. Ich bin Zahnarzthelferin und habe eine Einweisung durch die im Konzept beschriebenen Ärztinnen erhalten.”
Unsere Nachfragen (im kostenpflichtigen Bereich einsehbar) wurden bislang nicht beantwortet – beispielsweise, wann Frau Falkou ihre Ausbildung gemacht hat und bis wann sie als Zahnarzthelferin tätig war. Und wer das “medizinische Personal” im STZ Weinheim ist, wie es geschult wurde. Die Antwort bislang:
“Vielen Dank für Ihre eMail. Es scheint Ihnen viel an unserem Corona Schnelltestzentrum gelegen zu sein, wie ich an Ihren detaillierten Nachfragen erkennen kann. Das freut mich sehr, denn das zeigt, wie wichtig dieses Thema in der aktuellen Zeit ist und wie detailliert Sie recherchieren. Leider werden bereits in Ihren Fragen einige Sachverhalte nachweislich falsch dargestellt.
Vielleicht ist deshalb ein persönliches Gespräch besser geeignet, die vielen Fragen zu beantworten? Ich lade Sie dazu gerne auf ein Gespräch in unser Zentrum ein, dort können Sie den Ablauf persönlich in Augenschein nehmen.”
Diese Einladung weise ich zurück – coronabedingt nehme ich so wenig persönliche Kontakte wahr wie möglich. Und schon gar nicht in so beengten räumlichen Verhältnissen wie im STZ Weinheim “im Ärztehaus”.
Es gibt im “3-Glocken-Center” kein Ärztehaus – die gewerblichen Räumlichkeiten sind an viele unterschiedliche Kunden vermietet. Richtig ist, dass sich dort auch Praxen der “ze:ro”-Ärztegemeinschaft befinden. Einer dieser Ärzte, Dr. Dominik Bruckner, meldet sich auf RNB-Anfrage umgehend zurück und betont, dass man nichts mit dem STZ-Weinheim, außer der neuen räumlichen Nachbarschaft in der Bergstraße 49, zu tun habe. Eine weitere Anfrage an die Ärztegemeinschnaft, wie man die folgende Information des STZ-Weinheim einordnet, bleibt unbeantwortet:
“Das Schnell Test Zentrum (STZ) Weinheim ist ein inhabergeführtes Corona Schnell Test Zentrum direkt im Ärtzehaus des 3 Glockenzentrums, Werderstraße 4, 69469 Weinheim. Dort können Sie unter zertifizierter Begleitung schnell und sicher einen zertifizierten Corona Schnell Test durchführen lassen und erhalten in nur 15 Minuten Ihr Testergebnis. Schützen Sie sich und andere mit einem Corona Schnelltest in Weinheim und dem Rhein-Neckar-Kreis.”
Möglicherweise falsche Anwendung
Immerhin erhalten wir zu den falsch-positiven Tests von Vertriebschef Lukas Eder diese Auskunft:
“Unseren Informationen nach wurde der Test bei relativ niedriger Temperatur in einem Raum mit offenen Fenstern durchgeführt. In Abschnitt 9. Testdurchführung finden Sie den Hinweis, dass alle Reagenzien, Proben und die Tests auf vor der Testdurchführung auf Raumtemperatur gebracht (15 – 30°C) werden müssen. Die Temperatur kann durchaus einen Einfluss auf die Ergebnisse haben.
Die Tests der nal von minden GmbH sind von höchster Qualität, wie es unter anderem von der Berliner Charité und dem Paul-Ehrlich-Institut bestätigt wurde. Das falsch positive Testergebnis ist nicht auf eine minderwertige Qualität unserer Tests zurückzuführen, sondern sehr wahrscheinlich auf die Nichtbeachtung der beiliegenden Gebrauchsanweisung. (…) Die Tests dürfen ausschließlich gemäß der MPAV an Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, Kindertagespflegeeinrichtungen
Lesen Sie im kostenpflichtigen Teil unsere Einordnung und die nicht-beantworteten Fragen.
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Hier unsere Fragen an die nal van Minden GmbH, die nicht beantwortet worden sind:
Es handelt sich beim STZ Weinheim nicht um den von Ihnen genannten Kundenkreis, sondern ein privatrechtliches Angebot. Wieso dürfen diese Gewerbetreibenden trotzdem Ihren Test verwenden? Woher haben diese die Tests bezogen?
Woher haben Sie die Information, dass bei den Tests eine “relativ niedrige Temperatur” herrschte?
Wie beeinflusst das die Testergebnisse? Gibt es dann mehr positiv-falsche oder mehr negativ-falsche Ergebnisse oder beides?
Welche statistische Ungenauigkeit der Ergebnisse ergibt sich bei einwandfreier Durchführung dieses Tests?
Gibt es Indikationen, die ein Testergebnis problematisch machen, also Alkoholkonsum, Medikamenteneinnahme oder andere Faktoren?
Welche Fehler bei der Anwendung führen zu möglicherweise falschen Ergebnissen?
Welches Verhalten empfiehlt Ihr Unternehmen Menschen, die mit Ihrem Produkt getestet werden?
Im Gegensatz zu staatlichen Testcentern oder Arztpraxen unterliegen private fachfremde Anbieter offenbar keiner Kontrolle – gibt es eine nachvollziehbare Dokumentation über die Testergebnisse, die unabhängig überprüft werden kann?
Wo werden die Testsets produziert?
Wie viele Testsets setzen Sie monatlich ab?
Zu welchem Preis oder in welcher Preisspanne vertreiben Sie die Tests an Ihre Handelspartner?
Ist ein Endverbraucherpreis von 45 Euro brutto Ihrer Ansicht nach “angemessen”?
Darf das STZ Weinheim weiterhin Ihren Test verwenden?
Hier unsere Nachfragen an Karima Falkou, laut Impressum verantwortliche Betreiberin des STZ-Weinheim:
aut Ihrer Angabe sind Sie ausgebildete Zahnarzthelferin. Wann haben Sie die Ausbildung abgeschlossen und seit wann arbeiten Sie nicht mehr in diesem Beruf?
Laut Ihrer Angabe wird nur medizinisches Personal eingesetzt – nach unseren Informationen ist dies nicht der Fall. Führen auch Personen Tests durch, die keine medizinische Ausbildung haben?
Sie teilen mit, dass die Mitarbeiter geschult worden seien. Wer hat diese Schulungen wann durchgeführt und wie lange dauerte eine Schulung?
Uns vorliegende Testberichte zeigen nur Sie als Testerin. Wie viele Personen wurden von den genannten Ärztinnen getestet? Zu welchen Zeiten sind die Ärztinnen vor Ort?
Der Hersteller der Tests hat uns mitgeteilt, dass ihm Hinweise vorliegen, dass die Tests beim Start des STZ bei zu kühlen Temperaturen vorgenommen worden sind und damit falsche Ergebnisse geliefert hätten. Was ist Ihre Stellungnahme dazu?
Sie schreiben, dass die “Ungenauigkeiten” von Tests innerhalb der “statistischen Grenzen” liegen. Wie können Sie diese Information belegen?
Uns liegen Hinweise auf mindestens vier Dutzend falsch positive Tests, die bei Ihnen durchgeführt worden sind, vor. PCR-Tests bei diesen Personen, durchgeführt durch das Gesundheitsamt, waren negativ. Wir bitten um Ihre Stellungnahme.
Welche Garantien zur Verlässlichkeit Ihres Angebots geben Sie Ihren Kunden?
In Ihrem Betreiberkonzept wird informiert, dass die Personendaten DSGVO-konform gespeichert würden. Nach welcher Verordnung werden die Daten wie lange gespeichert? Werden Behörden über Testergebnisse informiert? Was ist, wenn ein Kunde keine persönlichen Daten mitteilen möchte?
Wieso dürfen Personen mit “Grippe”-Symptomen keinen Test im STZ machen?
Welche rechtlichen Folgen können sowohl ein positives wie auch ein negatives Ergebnis für Ihre Kunden haben?
Geben Sie eine Garantie, dass die Tests zuverlässig sind? Wenn nein, warum nicht?
Sie vertreiben auch FFP2-Masken. Wie kürzlich bekannt wurde, unter anderem am Klinikum Ludwigshafen, sind Produkte im Umlauf, die erheblich mangelhaft sind. Wie prüfen Sie, ob Ihre Ware einwandfrei ist?
Welche Art von Gewerbe haben Sie für Ihre Dienstleistung STZ angemeldet?
Nach Auskunft der zero-Arztpraxen gibt es keinerlei organisatorische oder geschäftliche Verbindung zu Ihrem Angebot – wieso bewerben Sie dies mit “im Ärztehaus”?
Nach Auskunft des Herstellers schließt dieser die Lieferung durch seine Handelspartner an private Kunden aus. Woher haben Sie die Tests bezogen?
Nach unseren Recherchen kosten die Tests je nach Menge etwa 4 Euro im Einkauf. Sie verlangen von Ihren Kunden 45 Euro. Warum?
Unter welcher Adresse befinden sich die von Ihnen gemeldeten Räumlichkeiten? Werderstraße 4 oder Bergstraße 49?
Sie betonen, als “Weinheimerin” für “Weinheimer” tätig geworden zu sein. Ihre andere Firma befindet sich aber in Viernheim. Wie erklären Sie das?
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Unsere Einordnung. Die beiden Unternehmerinnen handeln geschickt und nach unseren Recherchen rechtlich vermutlich einwandfrei, denn durch die “ärztliche Begleitung” können sie die Tests erwerben und auch anwenden. Zu welchem Preis sie das tun, obliegt deren Kalkulation. Niemand wird gezwungen den Test zu machen. Tatsächlich nutzt man die hochemotionale Situation mit geschicktem Marketing und bietet eine Dienstleistung an, die offenbar sehr gefragt ist, wie man auch in anderen Städten sehen kann – beim “Wording” nutzt man bereits im Markt bestehende “Storylines” wie “Mainzer helfen Mainzern” oder “Unternehmer packen an”. Ein Foto auf der STZ-Facebook-Seite ist ein “Stockfoto”, also ein “Schmuckbild”, das nicht das echte Team zeigt, sondern über Agenturen angeboten wird und dem Marketing dient.
Wichtig zu wissen ist: Diese Antigen-Tests sind nicht so genau wie PCR-Tests und nicht nur bei falscher Anwendung können falsch-positive, aber auch falsch-negative Ergebnisse herauskommen. Doch die Folgen bei falsch-positiv sind erheblich: Personen, die ein solches Ergebnis erhalten, müssen auf direktem Weg ihre Wohnräume aufsuchen und sich laut Corona-Verordnung des Landes “absondern” – ebenso alle im Haushalt lebenden Personen. Man muss dies dem Gesundheitsamt anzeigen und entweder bleibt man solange in Quarantäne wie die Verordnung das vorschreibt oder macht einen PCR-Test über die Testzentren des Gesundheitsamt, was aber bis zum Ergebnis die Quarantäne nicht unterbricht. Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Alle Tests zeigen immer nur eine Momentaufnahme – wer sich direkt nach dem Test oder in den folgenden Tagen ansteckt, kann auch ohne Symptome infektiös werden. Deshalb sind die AHA-L-Regeln weiter einzuhalten. Ein negatives Ergebnis ist also keine Garantie, dass man “unbesorgt” mit anderen, auch gesundheitlich schwachen Personen, in Kontakt gehen kann.
Den betroffenen Personen mit falsch-positiven Testergebnissen bleibt wie bei allen Geschäften nur der zivilrechtliche Klageweg, solange die Behörden keine Mängel beim gewerbetreibenden Verkäufer der Tests erkennen. Da es hierzu noch keine Urteile gibt, wird abzuwarten sein, wer beweispflichtig ist, dass die Dienstleistung korrekt angeboten und durchgeführt worden ist.
Im Laufe des Jahres werden mehr und mehr Personen geimpft sein. Ob dies das erhoffte schnelle Ende der Verordnungen bringt und die Pandemie dauerhaft durchbricht, bezweifeln wir nach unseren Recherchen erheblich. Weiter ist bis heute unklar, ob geimpfte Personen nicht doch infektiös werden können, also selbst nicht erkranken, aber die Krankheit weitertragen können. Dazu liegen noch keine validen Informationen vor. Für Kinder sind die Wirkstoffe noch nicht erprobt – diese werden also nicht geimpft und können meist symptomfrei das Covid19-Virus übertragen.
Unser Tipp: Ein achtsames Verhalten und Beachtung der AHA-L-Regeln ist der zur Zeit beste Schutz gegen eine Infektion. Vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte. Beobachten Sie sich selbst. Sollten Sie Symptome feststellen, wie den Geruchs- und/oder Geschmackssinn verlieren, Fieber, trockener Husten feststellen, nehmen Sie Kontakt zum Gesundheitsamt oder einer Arztpraxis auf.