Wiesloch/Rhein-Neckar, 29. Juli 2015. (red/pol) Gegen einen 34-jähringer Mann wurde wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts Anklage vor dem Landegericht Heilbronn erhoben. Am Sonntag wurde der Mann tot in seiner Wohnung aufgefunden. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei nicht vor – der Mann habe sich nach derzeitigen Erkenntnissen erhängt.
Gemeinsame Information der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Am Sonntagmorgen gegen 07.30 Uhr wurde ein 34-jähriger Mann von einem Pfleger tot in seinem Zimmer in der forensischen Klinik aufgefunden. Nach den derzeitigen Erkenntnissen hatte sich der Mann erhängt. Es gibt es keine Hinweise auf Fremdeinwirkung.
Der 34-Jährige war vor dem Landegericht Heilbronn wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Eine Obduktion soll die genauen Todesumstände klären.“