Mannheim, 15. April 2015. (red/pro) Der Suizid eines 23-jährigen Häftlings in Mannheim war nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorhersehbar. In den vergangenen fünf Jahren haben sich insgesamt zwei Häftlinge in der Justizvollzugsanstalt Mannheim (JVA) das Leben genommen. Der junge Mann war seit etwa vier Wochen in Untersuchungshaft wegen des Tatvorwurfs der räuberischen Erpressung. Am 7. April hat die Staatsanwaltschaft die Klage fertiggestellt, von der der Beschuldigte aber noch keine Kenntnis gehabt haben soll.
Von Hardy Prothmann
Der Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Mannheim, Thomas Weber, sagt zum aktuellen Todesfall:
Selbstverständlich prüfen wir, ob wir Anzeichen übersehen haben. Das war aber nicht der Fall. Der Mann war mit anderen in Kontakt, hatte Gespräche mit dem Anstaltsarzt und der Seelsorge hinter sich, es sind keine kritischen Hinweise auf einen Suizid feststellbar gewesen.
Wie üblich sei der Gefangene zunächst ein Gruppenzimmer gekommen. Denn bekannt ist, dass gerade die ersten Tage einer Haft „schwierig“ sind und die Suizidgefahr am Höchsten ist. Wenn die Häftlinge später eine Einzelunterbringung beantragen, werde diese in aller Regel auch umgesetzt. So auch beim aktuell verstorbenen Insassen. Besondere Maßnahmen zur Unterbringung gab es nicht. Wie sich der Häftling erhängt hat, sagt Anstaltsleiter Thomas Weber nicht.
Auffindesituation, Abschiedsbrief und Gerichtsmedizin kommen zum Schluss: Kein Fremdverschulden
Selbstverständlich sei sofort die Kriminalpolizei hinzugezogen worden, allein die Auffindesituation schließe ein Fremdverschulden aus, ebenso das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung, das der Staatsanwaltschaft inhaltlich bekannt ist, aber noch nicht schriftlich vorliegt. Es wurde auch ein Abschiedsbrief gefunden, der aber nach unseren Informationen keine Rückschlüsse auf das Motiv für den Suizid erkennen lasse. Der Leichnam ist mittlerweile freigegeben worden und die Angehörigen des Mannes, der hier aus der Metropolregion stammte, können sich um die Beerdigung kümmern, teilte Oberstaatsanwalt Andreas Großmann auf Anfrage mit.
Der leitende Regierungsdirektor Thomas Weber sagte uns, dass, nachdem der Tote am Samstagmorgen aufgefunden worden war, am Sonntag während des Gottesdienstes darauf eingegangen worden sei und man seelsorgerische Gespräche angeboten habe.
Zelle bleibt aus Pietätsgründen vorübergehend unbelegt
Die Zelle, in der sich der Mann erhängt hat, wird aus Pietätsgründen nicht sofort wieder belegt: „Wir halten hier eine sinnvolle Frist ein.“ In der Mannheimer Justizvollzugsanstalt können 747 Häftlinge untergebracht werden. 17 davon sind weiblich und in der Heidelberger Abteilung inhaftiert. Insgesamt sind derzeit allerdings nur 620 Personen inhaftiert, da durch Umbaumaßnahmen nicht die volle Kapazität zur Verfügung steht. 39 Personen sind im offenen Vollzug, gehen also tagsüber einer Arbeit nach und werden nachts eingeschlossen. Etwa 45 Prozent der Insassen haben keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Insgesamt sind an der JVA 310 Personen beschäftigt: Justizvollzugsbeamte, 3 Amtsärzte auf zwei Stellen, Sozialarbeiter sowie Verwaltungsangestellte. Thomas Weber leitet die Anstalt seit fünf Jahren und zuvor vier Jahre die in Karlsruhe: „So ein Todesfall macht immer betroffen. In meiner Amtszeit ist dies nun leider der zweite.“