Rhein-Neckar, 28. März 2018. (red/pm) Im gesamten Rhein-Neckar-Kreis werden im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Jahr 2018 arbeitsmarktbezogene Projekte in Höhe von 664.000 Euro gefördert. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
“Dem Rhein-Neckar-Kreis stehen für das laufende Jahr finanzielle Mittel in Höhe von knapp 664.000 Euro für Projekte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2014 bis 2020) werden soziale Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, sowie Projekte zur Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit finanziert. Inzwischen liegen die Bewilligungsbescheide der Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank) vor. Im hiesigen Landkreis erhalten danach im Jahr 2018 folgende Projekte eine ESF-Förderung:
Neustart – Alleinerziehende werden aktiv!: Dieses neue Projekt richtet sich an Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, sehr junge Alleinerziehende, Alleinerziehende mit Problemstrukturen und multiplen Vermittlungshemmnissen, Alleinerziehende nach Scheidung, die bislang durch Partner versorgt wurden und denen der Zugang zur Arbeit unüberwindbar erscheint.
Jobscout Heidelberg und Schwetzingen: Dabei handelt es sich um ein seit ein paar Jahren laufendes Coaching- und Integrationsprojekt mit Fokussierung auf Motivation und Eigeninitiative mit Bezug auf die individuelle Platzierung der erwerbsfähigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Arbeitsmarkt.
Integration in den Arbeitsmarkt
WiLa 2.0 Wiesloch und Sinsheim: Diese Projekte nehmen langzeitarbeitslose Menschen im ALG-II-Bezug mit Vermittlungshemmnissen auf, die absehbar beseitigt werden können und angesichts der guten Konjunktur wieder eine Chance zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben. Daneben sollen auch Menschen mit Migrationshintergrund im Fokus stehen.
Jugendperspektive 2018: Ein mehrjähriges Projekt für benachteiligte Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 – 10 an allgemeinbildenden Schulen im Rhein-Neckar-Kreis mit individualisiertem Unterstützungsbedarf, auch jugendliche Flüchtlinge. Im Fokus stehen benachteiligte Jugendliche der beruflichen Vollzeitschulen, die hochgradig gefährdet sind, das Schulziel zu erreichen. Ebenso sollen benachteiligte Langzeitarbeitslose unter 25 Jahren sowie schwer erreichbare Jugendliche gefördert werden.
Bewältigung vom Schulübergang zum Beruf
Next Steps 2018: Ein Projekt für von Schulversagen oder -abbruch bedrohte Schülerinnen und Schüler oder solche, bei denen die Hilfe ihrer Erziehungsberechtigten nicht ausreicht oder fehlt, um den Übergang Schule-Beruf zu bewältigen. Die Fördermaßnahmen zielen vor allem auf junge Menschen ab, die nicht mehr schulpflichtig sind oder die eine Alternative zu AVdual suchen, darunter viele aus türkisch-muslimischen Familien. Das Projekt richtet sich zudem an unter 25-jährige Zuwanderer, die in den Sprachförderklassen VAB-O und in der Anschlussbeschulung in VAB-R am Berufsschulzentrum Weinheim Deutsch lernen, darunter junge Flüchtlinge mit guten Berufsaussichten und EU-Zuwanderer, die individuelle Hilfen bei ersten Schritten in der deutschen Arbeits- und Berufswelt brauchen.
„Die Fördermaßnahmen mit ESF-Mitteln stellen eine gute Ergänzung zu den anderen Anstrengungen des Rhein-Neckar-Kreises dar, Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt zu integrieren“, erklärt die Sozialdezernentin des Kreises, Stefanie Jansen.
Über den ESF
Der Europäische Sozialfonds wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. In den bisherigen acht Förderperioden verbesserte er die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Seit 2015 konnten im Rhein-Neckar-Kreis mit diesen Projekten etwa 70 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den Arbeitsmarkt beziehungsweise in Ausbildung und auch in Selbstständigkeit vermittelt werden.”