
Klein, aber oho: Rauchmelder retten Leben. Foto: Feuerwehr Heidelberg
Rhein-Neckar, 22. August 2013. (red/fw) In Baden-Württemberg wurde eine Rauchmelderpflicht für Hotels, Heime und Privatwohnungen eingeführt: In Neu- und Umbauten müssen sie nun installiert werden. Ab 2015 sollen alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.
Information der Feuerwehr Heidelberg:
„Mit der Änderung der Landesbauordnung hat nun auch Baden-Württemberg als 10. Bundesland eine Rauchmelderpflicht für Hotels, Heime und Privatwohnungen eingeführt. Ab sofort müssen in Neu- und Umbauten Rauchmelder installiert werden, für bestehende Gebäude gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2014. Damit sollen ab 2015 alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgerüstet sein und für mehr Schutz in der Bevölkerung sorgen.
Jedes Jahr sterben bundesweit rund 600 Menschen bei Bränden. 95% der Brandtoten sind jedoch nicht Opfer der Flammen, sondern sterben an den eingeatmeten Rauchgasen. Diese Gase, ein Mix aus Ruß und einer Vielzahl von chemischen Verbindungen die beim Verbrennungsprozess entstehen, sind besonders gefährlich wenn wir schlafen. Viele denken noch immer man bekommt es mit, wenn es in der Wohnung brennt – „von der Hitze, dem Krach und dem Rauch wird man doch wach“.
Dies ist aber nicht richtig, ganz im Gegenteil! Wenn der Mensch schläft, schläft auch seine Sinneswahrnehmung. Wir bekommen vom Feuer nichts mit, wir verschlafen es regelrecht. Bereits nach 2-3 Atemzügen haben Brandgase jedoch eine tödliche Wirkung. Rauchmelder können hier schützen – denn sie schlafen nie.
Der Einbau von Rauchmeldern ist zudem denkbar einfach: mit zwei kleinen Schrauben oder einem Klebepad ist der Rauchmelder in wenigen Minuten an der Zimmerdecke angebracht und sofort betriebsbereit. Eine Verkabelung an die Stromversorgung ist nicht erforderlich und auch ein ständiges Wechseln der Batterien ist nicht notwendig. Langzeitbatterien mit einer Laufzeit von 5 oder 10 Jahren sind heute Standard.
Was ist beim Kauf und der Installation von Rauchmeldern zu achten? Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zusammengestellt:
- Auf was muss ich beim Kauf eines Rauchmelders achten?
Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf Qualität und kaufen Sie Rauchmelder mit dem VdS-Zeichen. Diese Geräte sind geprüft, funktionieren zuverlässig und erfüllen die Voraussetzungen der DIN-Normen 14604 (Rauchmelder) und 14676 (Anwendung). Bereits ab 15 Euro sind solche Rauchmelder erhältlich. Wer es noch komfortabler möchte, kauft einen Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“. Solche Rauchmelder sind qualitativ besonders hochwertig und verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren. Ab 30 Euro sind diese Dauerläufer im Fachhandel erhältlich. - Ab wann ist der Einbau von Rauchmeldern Pflicht und wie lange habe ich Zeit Rauchmelder nachzurüsten?
Bei allen Bauvorhaben, die nach dem 22. Juli 2013 genehmigt wurden, ist der sofortige Einbau von Rauchmeldern verpflichtend. In bestehenden Gebäuden gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014. - In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden?
Rauchmelder müssen in allen Räumen angebracht werden, in denen Personen normalerweise schlafen. Das sind Schlafzimmer, Kinderzimmer oder auch Gästezimmer. Daneben sind Rauchmelder in den Fluren anzubringen, die von diesen Räumen zur Wohnungstür führen und damit die Funktion eines Rettungsweges haben.
Wer muss den Rauchmelder installieren und wer ist für Wartung zuständig?
Zum Einbau, aber auch der Erneuerung von Rauchmeldern ist der Bauherr bzw. der Eigentümer des Gebäudes oder der Wohnung verpflichtet. Dem Mieter obliegt die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, also dem Wechseln der Batterie. Auf die Notwendigkeit des Batteriewechsels macht Sie der Rauchmelder übrigens rechtzeitig mit einem dezenten Piepston aufmerksam. - Gibt es Vorgaben, wo ich den Rauchmelder an der Decke positionieren muss?
Den Rauchmeldern liegen Montageanleitungen bei, welche genau beschreiben wo der Rauchmelder anzubringen ist. Achten Sie darauf, dass der Rauchmelder nicht verdeckt oder im Laufe der Zeit mit Farbe angestrichen wird; dies beeinträchtigt die Erkennung von Rauchgasen. - Ich habe bereits einen Rauchmelder. Darf ich diesen weiter verwenden?
Selbstverständlich. Wurde der Rauchmelder vom Mieter selbst angebracht, sollten Sie sich als Haus-/Wohnungseigentümer aber von der Installation und der Funktionsfähigkeit selbst überzeugen. Rauchmelder haben eine Prüftaste, über die schnell und einfach getestet werden kann, ob der Rauchmelder noch funktioniert.
Weitere Hinweise zum Thema Rauchmelder finden Sie unter www.vis.bayern.de (Suchbegriff „Rauchmelder“) oder www.rauchmelder-lebensretter.de„