Rhein-Neckar, 04. April 2013. (red/pm) In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder in allen Privatwohnungen, Hotels, Heimen u.a. Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben werden. Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD haben eine entsprechende Gesetzesänderung der Landesbauordnung in den Landtag eingebracht.
Information des MdL Uli Sckerl:
„Spätestens nach dem Brand Anfang März in einem Altbau in Backnang, bei dem 8 Menschen gestorben waren, gibt es bei der verpflichtenden Einführung von Rauchmeldern kein Zurück mehr. Auch dort hätten mit Rauchmeldern höchstwahrscheinlich mehr Menschenleben gerettet werden können“, sagte der Landtagsabgeordnete der Grünen Uli Sckerl.
Nun soll der Einbau von Rauchmeldern für Privatwohnungen, insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer, für Aufenthaltsräume, in denen Menschen schlafen, sowie für Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zur Pflicht werden.
Für Neubauten gilt die Verpflichtung ab Verkündung des Gesetzes ohne Übergangsfristen. Für bestehende Wohnungen soll eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2014 eingeräumt werden. Außerdem sind Rauchmelder in Heimen, Kliniken u. ä., die größere Brandmeldeanlagen erweitern müssen, bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten.
Der Einbau von Rauchmeldern, die Brandrauch frühzeitig erkennen und melden, sei eine sachgerechte und kostengünstige Lösung, damit schlafende Menschen im Brandfall alarmiert werden und sich rechtzeitig selbst durch Flucht aus der Wohnung oder dem Gebäude retten können, begründete Uli Sckerl weiter die Initiative.
Die Einführung einer Pflicht zum Einbau führe zu einer flächendeckenden Vorhaltung von Rauchmeldern. „Durch die verpflichtende Einführung von Rauchwarnmeldern entstehen geringfügige Kosten für die Installation der Geräte im unteren zweistelligen Euro-Bereich sowie laufende Betriebskosten im unteren einstelligen Euro-Bereich pro Jahr“, heißt es in dem Gesetzentwurf abschließend.“