Mannheim, 22. April 2014. (red/csk) Am 01. Mai 2014 wird aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister (FAER). Aus Ordnungswidrigkeiten werden dann schwere Verstösse. Und der heißgeliebte Führerschein ist schon mit 8 Punkten in der ungeliebten Flensburger Kartei weg. Bisher durfte der Autofahrer 18 Punkte sammeln. Es ändert sich also einiges im Rahmen der Neustrukturierung bezüglich der Verstöße im Straßenverkehr.
Von Christina Schäfer-Kristof
8 Punkte ist nicht viel – auf den ersten Blick. Allerdings gibt es für Verkehrsstraftaten auch höchstens noch 3 Punkte pro Delikt und nicht wie bisher bis zu 7. Und: Es gibt Verstösse, die bis dato mit einem Punkteeintrag geahndet wurden, die nach der neuen Regelung nur noch ein Bußgeld nach sich ziehen.
Schwerer Verstoss oder Straftat
Die neue Regelung beschränkt sich in Zukunft auf drei Tatbestände: Schwerer Verstoß, besonders schwerer Verstoß, Straftat. Je nach Kategorie werden 1, 2 oder 3 Punkte fällig. Das bisherige System unterschied bei der Punktevergabe wesentlich differenzierter. Je nach Grad der bisherigen Ordnungswidrigkeit wurden dem Konto zwischen 1 und 4 Punkten “gutgeschrieben”. Bei einer Straftat sammelte der Verkehrteilnehmer zwischen 3 und 7 Punkten. Das neue System ist damit wesentlich übersichtlicher.
Bußgeld, Punkt oder beides?
Mit der Neuordnung des FAER werden teilweise Verstöße, die zuvor mit Bußgeld und Punkteintragung geahndet wurden, nur noch mit einem Bußgeld belegt. Das fällt dann aber oftmals höher aus. Betroffen sind dabei Vergehen, die keinen Einluss auf die Verkehrssicherheit haben. So wird etwa das fehlende KFZ-Kennzeichen nicht mehr mit einem Punkt bestraft – dafür mit 60 Euro Bußgeld (bisher 20 Euro).
Darüber hinaus werden etliche Bußgelder hochgesetzt. So werden Verkehrsteilnehmer bei Nutzung des Mobiltelefons bei laufendem Motor ohne Freisprecheinrichtung nicht mehr mit 40 Euro, sondern mit 60 Euro zur Kasse gebeten. Punktesammeln kann derjenige, der auch in Zukunft die rote Ampel lediglich als “gut gemeinten Ratschlag” ansieht. Immerhin bleibt dabei das Bußgeld (zwischen 90 und 360 Euro) gleich.
Verjährung jetzt mit starren Fristen
Besonders punkteträchtige Verkehrsteilnehmer haben es in Zukunft schwerer, ihr Konto zu minimieren. Es gelten starre Verjährungsfristen – allerdings entfällt die sogenannte Tilgungshemmung. Das heisst, jeder Strafbestand verfällt einzeln und wird nicht mehr durch einen weiteren Tatbestand gleicher Art beeinflusst. Die Fristen sind ab dem 01. Mai 2014 meist wesentlich länger. So werden schwere Verstöße zukünftig erst nach 2,5 Jahren aus dem Konto getilgt. Bisher waren es 2 Jahre. Besonders schwere Verstöße werden nicht mehr nach 2, sondern erst nach 5 Jahren gelöscht. Bei einer Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bleiben die Punkte 10 Jahre im Register gespeichert (bisher 5 bis 10 Jahre).
Der freiwillige Besuch eines Fahreignungsseminars hilft nur bedingt beim Abbau des Punktekontos. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann man immerhin einmal in 5 Jahren das Konto um einen Punkt verringern. Ist der Punktestand hingegen schon sehr propper (6 bis 7 Punkte), kann man das Seminar zwar auch besuchen – allerdings ohne Punktabzug.
Umrechnung des alten auf den neuen “Kontostand”
Die derzeit eingetragenen Punkte im Verkehrszentralregister werden wie folgt auf das FAER übertragen: