Mannheim/Rhein-Neckar, 20. Oktober 2020. (red/pro) Aktualisiert. Die Stadt Mannheim hat heute am Nachmittag eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 21. Oktober 2020 gilt: Demnach wird für mehrere hundert Schülerinnen und Schüler aus 22 Klassen von 14 Schulen im Stadtgebiet eine verpflichtende häusliche Quarantäne behördlich angeordnet. Demnach dürfen diese Personen mindestens bis zum 22. teils bis zum 29. Oktober 2020 die Wohnräume nicht verlassen. Von der Stadt Mannheim liegt bislang keine inhaltliche Stellungnahme vor.
Ob die verpflichtende häusliche Quarantäne auch für alle anderen Personen der Hausstände gilt oder für das Lehrpersonal, ist der Allgemeinverfügung nicht zu entnehmen. Das Dokument wurde bislang ausschließlich auf der Homepage der Stadt Mannheim nach 15 Uhr veröffentlicht. Bis 17:45 Uhr lag noch keine Information der allgemeinen Öffentlichkeit vor.
Eine Begründung für diese massenhafte Quarantäne liegt demnach noch nicht vor.
Die Allgemeinverfügung regelt unter anderem, dass „Personen in dem Zeitraum der häuslichen Quarantäne ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen dürfen. Ausnahme hiervon ist der notfallmäßige Transport in ein Krankenhaus.“ Ebenso: „Die Personen dürfen in dem Zeitraum der häuslichen Quarantäne keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Ausgenommen hiervon sind Besuche von Ärzten oder sonstigem medizinischen Personal in ausreichender Schutzausrüstung im Notfall oder für nicht aufschiebbare medizinische Maßnahmen. Sonstige Ausnahmen von diesem Besuchsverbot sind mit dem Gesundheitsamt vorher abzusprechen.“
Für die Zeit der Quarantäne unterliegen die Personen der Beobachtung durch das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim. Das bedeute, dass die Personen, sofern es das Gesundheitsamt als erforderlich ansieht, Untersuchungen zu dulden haben und Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten sei.
Die Allgemeinverfügung macht zudem Anweisungen, ein „Tagebuch bezüglich Symptomen, Körpertemperatur (Messungen zweimal täglich), allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen zu führen (für die zurückliegenden Tage soweit möglich)“.
Auch Grundschulkinder sollten weiterhin 1-2 Meter Abstand zu ihren Eltern und Geschwistern halten und Mahlzeiten getrennt einnehmen und sollen sich räumlich isolieren.
Mit Stand gestern war der Inzidenzwert (Zahl der neu festgestellten Infektionen innerhalb der vergangenen 7 Tage pro 100.000 Einwohner) der Stadt Mannheim auf 62,1 gestiegen. Ab dem Inzidenzwert 50 gelten Stadt- und Landkreise als Risikogebiete, die besondere Maßnahmen erforderlich machen.
Aktualisierung, 19:14 Uhr: Der Inzidenzwert liegt nun bei 67,9, Stand: 19. Oktober, 16 Uhr.
Wie viele der mehreren hundert Schülerinnen und Schüler möglicherweise infiziert sind, teilte die Stadt Mannheim bislang nicht mit, auch nicht, was Lehrpersonal und Familienangehörige angeht.
Währenddessen haben das Sozial- und das Innenministerium in den vergangenen Tagen angekündigt, dass heute und morgen verstärkt Kontrollen von Personen durchgeführt werden, für die Quarantäne amtlich verordnet worden ist. Darin heißt es: „Die rigorose Einhaltung der Quarantäneverpflichtungen sei eine der unabdingbaren Voraussetzungen dafür, dass unsere Gesellschaft das Corona-Virus wieder eindämmen und zurückdrängen könne. Das Konzept sieht vor, dass die Kommunen – konkret die für die Überwachung des Infektionsschutzes zuständigen Ortspolizeibehörden – vom 21. Oktober bis einschließlich 22. Oktober die Quarantäneverpflichtung verstärkt überprüfen werden. Sofern begründeter Bedarf besteht, kann im Einzelfall auf Ersuchen der Polizeivollzugsdienst die Maßnahmen der Ortspolizeibehörde zum Schutz der Bediensteten begleiten.“
Welche Ordnungsgelder oder ob auch Zwangsmaßnahmen drohen, wurde nicht mitgeteilt.
Die Stadt Mannheim hatte erst kürzlich, wie der Mannheimer Morgen berichtete, erst auf Nachfrage der Zeitung eingeräumt, 30 Bundeswehrsoldaten zur Unterstützung des Gesundheitsamts angefordert zu haben.
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