Mannheim, 20. Mai 2019. (red/pm) Der Mannheimer Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner vergangenen Sitzung am 16. Mai den Bebauungsplan „Funari Traumhaus“ und die zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich in Mannheim-Käfertal beschlossen. Dem Beschluss wurde mit einer Enthaltung der Grünen zugestimmt.
Von Alina Eisenhardt
In seiner Sitzung am 16. Mai beschloss der Ausschuss für Umwelt und Technik den Bebauungsplan „Funari Traumhaus“ und die zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften. Bei Funari handelt es sich um einen der fünf Bezirke der Benjamin Franklin Kaserne in Mannheim, der umfassend neu gestaltet werden soll. Auf Grundlage des Bebauungsplans “Funari” soll in diesem Bezirk ein Wohngebiet mit hoher städtebaulicher Qualität und hoher Qualität des öffentlich zugänglichen Raums entwickelt und umgesetzt werden.
In diesem Wohngebiet ist alles etwas ungewöhnlich. Es ist eine Siedlung mit ganz eigener Identität,
sagte Klaus Ellinger vom Fachbereich Stadtplanung in der Sitzung, um den städtebaulichen Entwurf zu beschreiben.
Laut dem Entwurf ist als städtebauliche Grundform eine Reihenhausbebauung geplant, die aus zwei bis maximal sieben Häusern besteht. Die Häuser sollen unterschiedliche Materialitäten und Formen aufweisen. Das besondere an dem neuen Wohngebiet ist die hohe Diversität der Häusertypologien und Materialien. Diese Idee soll für ein buntes Ensemble sorgen, das jedem Haus einen individuellen Charakter verleiht.
Es ist das Ende der Reihenhaus-Tristesse. Man hat das Gefühl, bei Pippi Langstrumpf gelandet zu sein,
sagte Volker Beisel (FDP) nach der Vorstellung des Bebauungsplans.
In dem Gebiet sollen zwei Quartiere entstehen, die in der Mitte durch eine Straße für den Autoverkehr erschlossen werden. Geplant sind zentrale Quartiersplätze und weitere kleine Grünflächen. Diese sollen als Treffpunkte dienen, um eine Möglichkeit zu bieten, die Nachbarschaft und die Qualität des Außenraums zu stärken.
Eine weitere Besonderheit ist, dass das Wohngebiet vollkommen autofrei sein soll. Möglich machen dies die unter den zwei Quartieren befindlichen Tiefgaragen mit privaten Stellplätzen, die über einen dreigeschossigen Wohnbau sowie über Ausgänge an den zentralen Quartiersplätzen und weiteren sinnvollen Stellen zugänglich sind. Besucherparkplätze sind separat angeordnet. Das Gebiet soll durch ein dichtes Fuß- und Radwegnetz schnell erschließbar sein. Bus- und Straßenbahnhaltepunkte ermöglichen zudem eine direkte Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Eine solche Siedlung macht neugierig. Um hier zu leben, sollte man kontaktfreudig sein. Baubürgermeister Lothar Quast spricht an, was solch “ungewöhnliche” Quartiere mit sich bringen könnten:
Es werden sicher viele Menschen kommen, die sich das Wohngebiet anschauen wollen.
Die einzelnen Punkte des Beschlussantrags
Gemäß dem Beschlussantrag beschloss der Ausschuss für Umwelt und Technik am 16. Mai folgende Punkte:
Die Genehmigung des Entwurfs des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 04. April sowie der zugehörige Gestaltungskatalog. Die Verwaltung wurde ermächtigt, im Rahmen der Zuständigkeit ohne erneute Beschlussfassung andere Regelungen zu vereinbaren.
Darüberhinaus wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Absschnitt 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Des Weiteren wurde der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gebilligt und öffentlich ausgelegt.
Mit dem Beschluss wird zudem den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zudem hat die Verwaltung die Befugnis, für erforderlich gehaltene Ergänzungen oder Veränderungen des gebilligten Plans in eigener Zuständigkeit durchzuführen, sofern sich durch die Änderungen keine erheblichen und/oder nachhaltigen Beeinträchtigungen für die betroffene Öffentlichkeit, die Umwelt oder sonstige Belange ergeben.