Ludwigshafen, 20. Oktober 2015. (red/pol) Am 19. Oktober wurde ein 37-jähriger Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der 37-Jährige unter Drogeneinfluss stand. Außerdem besaß er keinen Führerschein und die am Roller angebrachten Kennzeichen waren für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden.
Information des Polizeipräsidiums Rheinpfalz:
„Am 19.10.2015 gegen 12:45 Uhr wurde ein 37-jähriger Rollerfahrer in der Schinkelstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten stellten drogentypische Ausfallerscheinungen fest.
Ein vor Ort durchgeführter Drogentest ergab ein positives Ergebnis auf Amphetamin und Cannabis. Außerdem wurde von den Beamten festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Damit noch nicht genug, waren die am Roller angebrachten Kennzeichen auch noch für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden.
Endergebnis der Verkehrskontrolle für den Rollerfahrer: einmal Blutprobe und Strafanzeigen wegen Fahren unter berauschender Mittel, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.“