Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar, 19. März 2018. (red/pol) Die Verhinderung von Aufmerksamkeitsdefiziten bei Fernfahrern auf der Autobahn wird seit dem tragischen Auffahrunfall am Rosenmontag auf der A5, kurz vor dem Walldorfer Kreuz, bei dem vier Menschen getötet wurden, bei der Mannheimer Verkehrspolizei intensiv diskutiert.
Information des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Unabhängig von den technischen und baulichen Möglichkeiten und Maßnahmen, welche die Unfallkommission beim Regierungspräsidium Karlsruhe am 22. März 2018 beschließen wird, hat die Verkehrspolizeidirektion Mannheim im Benehmen mit der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) in Karlsruhe eine Verschärfung der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen beschlossen.
Neben der Möglichkeit, die missbräuchliche Nutzung elektronischer Geräte im Führerhaus seit Oktober 2017, gemäß dem neuen § 23 Absatz 1a StVO, mit 100 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg zu ahnden, waren sogenannte fahrerfremde Tätigkeiten bisher eher eine Grauzone.
Frachtpapiere sichten, Zeitung lesen und Kaffee kochen verboten
Ab sofort wird die Bußgeldstelle Tätigkeiten, wie Frachtpapiere sichten, Zeitung lesen, Kaffee kochen u.ä., nach § 3 Abs. 1 StVO ahnden und ebenfalls mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt belegen.
Demnach darf ein Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Der abgewandt, geneigte Blick bei der fahrerfremden Tätigkeit sowie die gedankliche Abgelenktheit beeinflussen die Reaktionsfähigkeit derart negativ, dass ein Anhalten innerhalb der noch übersehbaren Strecke nicht möglich wäre. Die Reaktionszeit beträgt bei einem durchschnittlichen Autofahrer ca. einer Sekunde. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von etwa 80 km/h legt das Fahrzeug ca. 22 Meter pro Sekunde zurück. Diese Strecke kann der Fahrzeugführer durch die ablenkende Tätigkeit nicht überblicken, demzufolge könnte er im Bedarfsfalle auch nicht entsprechend reagieren.
Überwachungsschwerpunkte gesetzt
„Wir setzen hier ab sofort einen Überwachungsschwerpunkt. Rund um das Walldorfer Kreuz werden an Werktagen, zu den Unfall relevanten Zeiten, zivile Streifenfahrzeuge auf den Unfall belasteten Strecken im Verkehr mitfahren, den Schwerlastverkehr beobachten, schwarze Schafe identifizieren und diese sanktionieren“, so Polizeidirektor Dieter Schäfer, der Verkehrspolizeichef. Diesen Sonderauftrag erhalten auch alle Autobahnpolizisten auf regulärer Streifenfahrt. Schäfer kündigt bereits jetzt weitere Intensivmaßnahmen an, die sich an den Beschlüssen der Unfallkommission ausrichten. Und auch im Bereich der Unfallprävention plant die Verkehrspolizei die Einbindung weiterer Partner, um die tödlichen Gefahren einzudämmen.“