Heidelberg/Rhein-Neckar, 19. Dezember 2012. (red/pm) Sigrid Ruder ist als Naturschutzbeauftragte der Stadt Heidelberg am Montag von Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner für fünf Jahre wiederbestellt worden. Die Diplom-Biologin ist seit 1. Januar 1998 als Naturschutzbeauftragte tätig. Ihre vierte Amtszeit beginnt am 1. Januar 2013.
Information der Stadt Heidelberg:
“Für die untere Naturschutzbehörde der Stadt Heidelberg sind zwei Naturschutzbeauftragte vorgesehen. Neben Sigrid Ruder ist Dr. Karl-Friedrich Raqué als Naturschutzbeauftragter seit Dezember 2011 tätig. Ruder ist für das Gemarkungsgebiet der Stadt nördlich des Neckars und Dr. Raqué für den Bereich südlich des Neckars zuständig.
Zu den Themenschwerpunkten von Sigrid Ruder gehörten in der jüngsten Vergangenheit Stellungnahmen zu verschiedenen Bebauungsplanvorhaben etwa zum Eleonorenhaus, Mathematikon und Campus-Hotel. Außerdem hat sie die untere Naturschutzbehörde zu verschiedenen größeren Themen etwa zu Windkraft und Artenschutz, Errichtung eines Parkplatzes unterhalb des Stifts Neuburg sowie bei verschiedenen Einzelvorhaben, zum Beispiel die Errichtung von Waldkindergärten und Wohnhäusern im Außenbereich, fachlich beraten.
In ihrer Eigenschaft als Naturschutzbeauftragte nehmen beide an den Sitzungen des „Runden Tisches Naturschutz“ teil und besuchen spezielle Tagungen und Kongresse für Naturschutzbeauftragte, die vom Land Baden-Württemberg angeboten werden.
Aufgaben der Naturschutzbeauftragte
Nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg sind die Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragte) als Naturschutzfachbehörde tätig. Sie werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Bestellung ist Pflichtaufgabe des Stadtkreises. Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtlich tätig und den unteren Naturschutzbehörden angegliedert. Sie sind als deren Berater weisungsfrei.
Die Naturschutzbeauftragten haben die Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde zu beraten und zu unterstützen, insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen verbunden sind oder diese vorbereiten, Ausweisungsverfahren von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen, Stellungnahmen zu Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie bei der Beurteilung von Fachplanungen anderer Verwaltungen.”