Viernheim, 17. Juli 2015. (red/pm) Verkehrsrowdys dringen häufig in den Baustellenbereich in der Viernheimer Innenstadt ein und richten beträchtlichen Schaden an. Die Stadt Viernheim kündigt nun eine härtere Gangart gegenüber rabiaten Autofahrern an.
Information der Stadt Viernheim
„Für manche Verkehrsteilnehmer gelten offensichtlich keine Verkehrsregeln. Diese Spezies interessiert auch keine Straßensperrungen. Aufgestellte Absperrgitter in der Rathaus- und Schulstraße im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Innenstadt sind für sie kein Hindernis. In deren Augen stehen sie nur im Wege und verhindern die gewohnte Durchfahrt.

Stadt kündigt „härtere Gangart“ an – da Baustellenbegrenzungen häufig einfach zur Seite geschoben werden.
Insbesondere am Wochenende beobachtet das Ordnungsamt verstärkt, wie rabiate Autofahrer Baustelleneinrichtungen, Straßenabsperrgitter, Barken und Hinweisschilder im aktuellen Baustellenbereich in Viernheim einfach wegräumen und dann – meist mit einem SUV – über Schotter oder frisch verlegtes Pflaster fahren.
Dabei stellen herausstehende Schieber, Hydranten und andere Versorgungsanschlüsse im Schotterbereich eine Gefahr dar, wenn Autos einfach darüber donnern. Ein großer Ölfleck im Baustellenbereich zeugt davon, dass einer der Verkehrsrowdys wohl die Ölwanne seines Motors aufgerissen hat. Auch besteht die Gefahr, dass Fußgänger unversehens über Steine und andere Hindernisse stolpern oder sogar in eine Baugrube stürzen und sich verletzen können.
Erster Stadtrat Jens Bolze, zuständiger Dezernent des Ordnungsamtes, macht deutlich: „Dies dulden wir nicht. Absperrungen dienen der Sicherheit. Wer sie beiseite stellt, um in den Baustellenbereich einzufahren, gefährdet andere und wird angezeigt. Rechtlich gesehen ist dies ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Strafgesetzbuch) und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei Beschädigung von Vermögenswerten im Baustellenbereich werden außerdem Ersatzansprüche geltend gemacht. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit für diese Schäden aufkommen soll.“
Auch das beliebige Entfernen, Wegschieben und Umstellen der Begrenzungsgitter auf dem Apostelplatz (zur Herstellung der notwendigen Fahrtrasse in Richtung Tiefgarage Hallenbad) – erfüllt den Straftatbestand.“