Mannheim/Rhein-Neckar, 17. Oktober 2012. (red/pm) „Warum hat Hänschen einen Platz in der Kindertagesstätte und Lieschen nicht?“ Schließlich sind beide Eltern berufstätig und Hänschens Mutter arbeitet nur halbtags. Viele Eltern wissen nicht genau, warum ihre Kinder keinen Betreuungsplatz erhalten haben oder ihr Sprössling in einer Kita untergebracht wurde, die nur als dritte Alternative gewählt wurde.
Information der Stadt Mannheim:
„Seit dem 1. Oktober ist die Platzvergabe transparenter und für Eltern nachvollziehbarer. Denn dann gelten für Neuanmeldungen für alle Träger und alle Einrichtungen in Mannheim neue Bewertungskriterien für einen Kinderbetreuungsplatz. Die neuen Kriterien sind für alle Angebotsformen – Krippe, Tagespflege, Kindergarten, Hort, Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und flexible Nachmittagsbetreuung – gültig. „Damit sind wir als Stadtverwaltung sowohl der Forderung von Politik als auch einer der zentralen Empfehlungen der Eltern aus der Großgruppenkonferenz vom Dezember 2011 nachgekommen“, erklärt Bildungsbürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb. „Da wir hier insgesamt auch über zu wenig Plätze verfügen, gilt es, den Mangel transparent und für alle nachvollziehbar zu verwalten“, betont sie.
Den Eltern hat die Bildungsbürgermeisterin im Mai dieses Jahres die Gelegenheit gegeben, ihre Anforderungen an neue Bewertungskriterien darzustellen. „Diese Anforderungen haben wir bei der Neufassung der Bewertungskriterien mit einbezogen“, so Freundlieb. So erhalten beispielsweise Alleinerziehende in Mannheim einen Punkt mehr, obwohl das im Kinder- und Jugendhilfegesetz so nicht vorgeschrieben ist. Die Gewichtung der Kriterien berücksichtigt die unterschiedlichen Lebenssituationen von Erziehungsberechtigten. Beispielsweise die Differenzierung zwischen Alleinerziehenden und Haushalten, in denen einer oder beide Erziehungsberechtigte einer Beschäftigung nachgehen.
Die Vergabe von Plätzen unterschiedlicher Angebotsart, wie die Ganztagesbetreuung, orientiert sich an der Arbeitszeit der Eltern. Bei zwei Beschäftigten ist die Arbeitszeit des zeitlich geringer Beschäftigen maßgebend. Hat eine Einrichtung für einen Platz mehrere interessierte Kinder auf der Vormerkliste, welche über die gleiche Anzahl von Punkten verfügen, soll vorrangig dem Kind der Platz zur Verfügung stehen, bei dem sich Geschwisterkinder in Betreuung befinden. Sind danach immer noch nicht genügend Plätze vorhanden, ist für den Anspruch auf einen Platz das Alter ausschlaggebend. Bei Kindern im Kleinkind- und Kindergartenalter hat das älteste Kind den höheren Anspruch auf einen Platz, bei Schulkindern das jüngste. Welche Punktzahl man bei der Bewerbung um einen Kinderbetreuungsplatz erreicht, können Eltern selbst ganz bequem anhand der aufgeführten Tabelle errechnen.“