Mannheim, 16. April 2012. (red/pol). Am Samstag vertrieb die Polizei eine zehnköpfige Gänsefamilie bei Heidelberg von der linken Spur der A5. Gans und Ganter hatten wohl noch nicht mitbekommen, dass die Sperrung dieses Streckenabschnitts seit Freitag aufgehoben ist. Auch wenn die Benutzung der Autobahn ohne Kraftfahrzeug ein Verstoß gegen § 18(1) der StVO ist, muss die Familie nicht mit einer Anzeige rechnen.
Information der Polizei Mannheim:
„Bereits am Samstagnachmittag, gegen 17:00 Uhr, erreichte die Beamten der Autobahnpolizei Mannheim eine Meldung der besonderen Art. Auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn 5, Fahrtrichtung Süden, bei Heidelberg wurde ein Gänsepaar mit Nachwuchs gesichtet. Ganter, Gans und acht Jungtiere watschelten in aller Seelenruhe auf der Überholspur.
Eine Funkstreife des Autobahnpolizeireviers sperrte daraufhin die Fahrbahn, trieb die Großfamilie hinter die Leitplanke des Seitenstreifens, und hielt sie dort in Schach, bis der Tiernotdienst kam. Der fing die Sippe schließlich ein und brachte sie in Sicherheit.
Die Gänsefamilie hatte wohl noch nicht mitbekommen, dass die über Ostern gesperrte Autobahn zwischenzeitlich wieder freigegeben worden war.“