Weinheim/Stuttgart, 16. Januar 2020. (red/pm) In den vergangenen Jahren sind die Wohnkosten und Verbraucherpreise insbesondere in den Ballungsräumen von Baden-Württemberg deutlich gestiegen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes hat dadurch mit der Zeit abgenommen. Durch die nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beschlossene Erhöhung des Wohngeldes ab dem 01. Januar 2020 wird das Wohngeld wieder gestärkt und der Anstieg der Wohnkosten und Verbraucherpreise ausgeglichen. Darauf hat jetzt die Wohngeldstelle im Weinheimer Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren hingewiesen.
Information der Stadt Weinheim:
„Durch die Änderung des Wohngeldgesetzes haben deutlich mehr Menschen, die ein geringes Erwerbseinkommen haben oder eine niedrige Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I beziehen, einen Anspruch auf Wohngeld. Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt, der bisher schon Wohngeld bekommen hat, wird künftig statt 145 Euro rund 190 Euro monatlich erhalten. Dies entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent.
Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind, als auch als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Das monatliche Nettoeinkommen darf allerdings bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Dies sind beispielsweise für eine alleinstehende Person 1061 Euro und für eine Familie mit zwei Kindern 2297 Euro. Die genannten Einkommensgrenzen gelten nur als Richtwert. Das Einkommen muss im Einzelfall betrachtet werden, da mögliche Freibeträge wie zum Beispiel eine Schwerbehinderung hierbei nicht berücksichtigt werden. Desweiteren werden Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, von den Kita-Gebühren befreit.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsformulare sind erhältlich bei der örtlichen Wohngeldbehörde des Amtes für Soziales, Jugend, Familie und Senioren (Weinheim Galerie, Dürrestraße 2, Ebene 2), im Bürgerbüro (Weinheim Galerie, Dürrestraße 2) sowie in den Verwaltungsstellen.
Die Stadtverwaltung ermutigt gerade auch ältere Menschen, die sich scheuen, Unterstützung zu beantragen, die ihnen zustehende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Team Wohngeldbehörde ist gerne bei der Antragstellung behilflich und berät umfassend auch über möglicherweise zustehende sonstige Leistungen wie den einkommensabhängigen Zuschlag zu Kindergeld oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Telefonische Auskünfte werden unter den Rufnummern 06201- 82 288 (Frau Schmitt, Buchstabenbereich A-H), 06201- 82 233 (Frau Thür, Buchstabenbereich I-M) und 06201- 82 287 (Frau Pecorelli, Buchstabenbereich N-Z) erteilt.“