Ludwigshafen, 12. Juni 2019. (red/pm) Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) in Ludwigshafen absolvierte einschließlich regelmäßiger Streifengänge im Jahr 2018 rund 11.250 (2017: 11.200) Einsätze im Stadtgebiet. Rein statistisch gesehen, bearbeiteten die Einsatzkräfte im vergangenen Jahr im Durchschnitt täglich rund 31 Fälle.
Information der Stadt Ludwigshafen:
“Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVD waren immer dann gefordert, wenn beispielsweise Beschwerden wegen Lärms oder Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung vorlagen und nicht zuletzt, wenn Menschen, die gemäß des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes für psychisch Kranke (PsychKG) für sich und andere eine akute Gefahr darstellten.
Ferner führen sie Kontrollen in Gaststätten durch, überprüfen Gewerbetreibende und unterstützen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Der KVD unterstützt das Jugendamt bei Testkäufen, in deren Zug die Einhaltung des Jugendschutzes von Gewerbetreibenden und ihren Beschäftigten beim Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Computerspielen überwacht wird. Dies alles bildet indes nur einen Teil der facettenreichen Arbeit, die jeden Tag für den Vollzugsdienst anfällt.
“Die allgemeinen Sicherheitsstreifen des Vollzugsdienstes zu Fuß und in Einsatzwägen sind ein wesentlicher Faktor, das Sicherheitsgefühl sowohl objektiv als auch subjektiv der Menschen in der Stadt zu steigern”, erklärt Kämmerer und Ordnungsdezernent Andreas Schwarz. “Allein ihre Präsenz und ihr Eingreifen bei akuten Fällen tragen entscheidend dazu bei, Angsträume zu beseitigen oder zu reduzieren. Diese Aufgabe erfüllt der KVD seit zwei Jahrzehnten sehr gut.” Je nach Bedarf lasse sich der Einsatz der Vollzugskräfte flexibel organisieren, um auf wechselnde Situationen zu reagieren, betont der Beigeordnete. “Falls an einem Ort eine höhere Kontrolltätigkeit erforderlich ist, können wir den KVD dort verstärkt patrouillieren lassen. Allerdings sind uns durch die vorhandenen Ressourcen Grenzen gesetzt.”
Seit 20 Jahren im Dienst der öffentlichen Ordnung unterwegs
2019 begeht der KVD ein rundes Jubiläum, da er nunmehr im 20. Jahr seines Bestehens für die Belange und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Ludwigshafen aktiv ist. Über die vergangene Zeitspanne von zwei Jahrzehnten waren beispielsweise die Organisation, die Aufgabengebiete und Ausrüstung großen Änderungen unterworfen. “Mittlerweile müssen die Einsatzkräfte Kenntnisse in mehr als 40 Rechtsgebieten haben”, unterstreicht Martin Graf, Leiter des Bereichs Öffentliche Ordnung. “Im Bürgerkontakt ist es unerlässlich, verständlich erläutern zu können, warum der KVD so vorgeht und etwas anordnet. Wenn die Menschen nachvollziehbar verstehen, warum der KVD in Situationen so handelt, wie er letztendlich handelt, trägt das maßgeblich zur Akzeptanz des Vorgehens des KVD bei”, ergänzt er.
Peter Sebastian, Leiter des KVD, war von Beginn an dabei, als der Vollzugsdienst 1999 in Ludwighafen seine
Tätigkeit aufnahm. Ab diesem Zeitpunkt wurde der damalige Umweltvollzugsdienst mit dem Vollzugsdienst des Ordnungsamtes vereinigt. Damals verfügte der KVD über insgesamt 23 Einsatzkräfte. “Anfänglich gab es noch keine einheitliche Bekleidung, bevor eine grüne Dienstkleidung eingeführt wurde”, erinnert sich Sebastian an die Anfänge. “Ab 2009 begann die Umstellung auf blaue Uniformen, die nun auch über Funktionsabzeichen verfügen.” 2015 verbesserten Digitalfunkgeräte die Ausrüstung der Einsatzkräfte. Mittlerweile verfügt der KVD über 40 Planstellen, von denen derzeit 33 besetzt sind. Gegen Ende des Jahres erwartet der Bereich Öffentliche Ordnung eine annähernde Vollbesetzung der Stellen.
“Der Ludwigshafener Vollzugsdienst ist in seiner heutigen Form einer der modernsten in Rheinland-Pfalz und neben dem KVD der Landeshauptstadt Mainz der einzige, der in den Sommermonaten rund um die Uhr arbeitet”, fügt Sebastian hinzu.
Verstöße gegen Gefahrenabwehrverordnungen rangieren 2018 wieder ganz oben – Erneute Zunahme der Psych-KG-Fälle
Die Zahl der Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnungen (Gefahrenabwehrverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Verkehrsraum sowie Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen) bildeten mit rund 2.560 (2017: 2.400) Verstößen wie in den zurückliegenden Jahren die größte Gruppe der geahndeten Vergehen. Diese umfassten etwa Verstöße gegen das Alkohol- oder Glasflaschenverbot auf dem Berliner Platz, gegen die Anleinpflicht von Hunden außerhalb speziell ausgewiesener und dafür vorgesehener Freilaufflächen und Fehlverhalten auf Grünflächen und Spielplätzen.
Der KVD ging zirka 1.300 Fällen (2017: 1.500) gemeldeter Lärmbelästigungen nach. Erneut nahm die Fallzahl mit rund 1.060 Einsätzen (2017: 990) zu, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVD Menschen, von denen im Sinne des PsychKGs Gefahr für sie selbst oder andere ausging, in Klinken einlieferten, um dort den Betroffenen weitere Behandlungen und psychiatrische Begutachtungen zukommen zu lassen. Gründe sind oftmals Alkohol- und Drogenmissbrauch aber auch Fälle von Schizophrenie.
Die Vollzugskräfte führten 670 Gaststättenkontrollen (2017: 700) durch, von denen sie einen Teil gemeinsam mit der Gewerbeabteilung des Bereichs Öffentliche Ordnung und der Polizei absolvierten.
Großteil der Einsätze erfolgt im Innenstadtbereich
Die meisten Einsätze führten den Vollzugsdienst in die Innenstadt – in die Stadtteile Mitte, Nord/Hemshof, Süd und West – mit einer Zahl von etwa 6.020 (2017: 6.200). Trotz eines leichten Rückgangs fielen hier mehr als die Hälfte aller Einsätze an, was nicht überrascht, da Besucherinnen und Besucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diesen Bereich häufig passieren und er deshalb sehr belebt ist.
Auf bevölkerungsreiche Stadtteile entfielen wie in den Jahren zuvor mehr Einsätze und Streifengänge als auf kleinere Stadtteile. Nach dem Innenstadtbereich folgten Oggersheim mit rund 1.090 (2017: 1.000) und Friesenheim mit 875 (2017: 800) Einsätzen und Streifengängen. Die wenigsten KVD-Einsätze entfielen im vergangenen Jahr wiederum auf Ruchheim – was die absoluten Zahlen angeht – mit 175 (2017: 270).
Aufgaben, Ausrüstung und Befugnisse des Kommunalen Vollzugsdienstes
Seit 1999 gibt es in Ludwigshafen den KVD, an den sich Einwohnerinnen und Einwohner bei akuten Belangen (Der KVD ist unter der Rufnummer 0621 504-3471 erreichbar, wenden können. Der KVD ist von April bis Oktober rund um die Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) und von November bis März von 6 bis 24 Uhr erreichbar. Der Vollzugsdienst übernahm Aufgaben im Zuge der öffentlichen Ordnung, die bis dahin die Polizei wahrgenommen hatte und ist zusätzlich als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger und einzelne städtische Bereiche tätig.
Der KVD ist seit 2015 in blauen Uniformen unterwegs. Die Vollzugskräfte sind mit Digitalfunkgeräten, Mobiltelefonen, Reizstoffsprühgeräten, Handfesseln, stich- und schusssicheren Schutzwesten, schnitthemmenden Handschuhen und Einsatzstock ausgerüstet. Die Vollzugsdienststreifen sind mindestens zu zweit unterwegs, je nach Situation auch zu dritt oder mit zwei Teams à zwei Einsatzkräften.
Zum Aufgabengebiet des KVD gehören insbesondere:
- Unterbringung von psychisch kranken Personen in psychiatrischen Einrichtungen
- Ruhestörungen im privaten Bereich sowie von Gaststätten und Gewerben
- Kontrollen nach der Spieleverordnung und dem Nichtraucherschutzgesetz
- Feststellung illegaler Abfallablagerungen
- Überprüfung der Anleinpflicht für Hunde
- Gewerbekontrollen nach der Gewerbeordnung
- Feststellung von Verstößen gegen die Grünlagensatzung der Stadt Ludwigshafen
- Jugendschutzkontrollen
- Waffenkontrollen
- Ladenschlusskontrollen
- Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz
- Überwachung des Raumes bei Bombenfunden
- Nachlasssicherungen
- Schulzuführungen
- Umweltschutzkontrollen
- Schutz privater Rechte nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
- Sicherheit bei erlaubnispflichtigen Veranstaltungen auf der Straße sowie Kontrollen von Warenauslagen, Straßenlokalen und Verkaufsständen
Befugnisse des KVD:
- Erhebung von Verwarnungsgeldern bei Ordnungswidrigkeiten
- Anordnung der unmittelbaren Ausführung von Maßnahmen
- Betreten von Grundstücken, Räumen, Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmitteln aller Art
- Identitätsfeststellung
- Anhalten und Festhalten von Personen
- Erteilung von Platzverweisen
- Sicherstellung und Verwahrung von Sachen
- Körperliche Durchsuchung
- Anwendung unmittelbaren Zwangs
- Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen
- Fesselung von Personen”