Offenbach/Hanau/Schlüchtern, 12. Oktober 2016. (red/pro) Wie die Staatsanwaltschaft Hanau und das Polizeipräsidium Südosthessen mitteilen, wurde am vergangenen Freitagabend in Schlüchtern ein 18 Jahre alter Flüchtling aus Somalia schwer verletzt. Ein 19 Jahre alter Flüchtling aus Eritrea stach seinem Opfer in die Augen, schnitt oder biss ihm die Ohren und Nasenflügel ab und stach ihm in den Hals. Der Schwerverletzte wird bleibende Schäden davontragen.
Oberstaatsanwalt Jürgen Henze sagt auf Anfrage:
Sowas haben wir noch nie erlebt und Sie wollen sich kein Bild von diesen Verstümmelungen machen. Das will man sich noch nicht mal vorstellen.
Der Tatort ist die Einzimmerwohnung des 19-Jährigen, in der dieser alleine lebte. Sein Opfer wohnte in derselben Straße. Welche Art von Beziehung zwischen Opfer und Täter bestand, ist noch unklar.
Eine Nachbarin in der Obertorstraße hörte Schreie und alarmierte die Polizei. Die trat vor Ort die Tür ein und traf auf den Tatverdächtigen, der sich über dem Opfer befand. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen und wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an.
Das Opfer hat massive Verletzungen im Kopfbereich. Ob der Tatverdächtige die Ohren abgeschnitten oder abgebissen hat, steht noch nicht fest. Offenbar wurden dem Opfer auch die Nasenflügel abgeschnitten und möglicherweise versucht, die Augenlider abzuschneiden. Es erfolgten zudem Stiche in die Augen und in die Kehle. Der Mann wurde in eine Spezialklinik gebracht. Ob die Ärzte das Augenlicht des Opfers retten können, ist nach Auskunft der Staatsanwaltschaft unklar.
Die Hintergründe des Streits sind bislang noch völlig unklar. Der 19 Jahre alte Verdächtige, machte bislang keine Angaben zu einem Motiv und ob es ich möglicherweise um eine Art rituelle Verstümmelung handelt. Hinweise, dass der Tatverdächtigen unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stand, gibt es bislang nicht.
Klar ist, dass es zu einer Anklage nach Jugendstrafrecht kommen wird. Dies wird allerdings noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, bis die Ermittlungen abgeschlossen sein werden. Dann könnte wegen der Heftigkeit der Attacke eine Anklage wegen versuchten Mordes möglich sein. Die Höchststrafe sind zehn Jahre.