Mannheim, 11. April 2012. (red/pm) Ein 26-jähriger Mann aus der Vorderpfalz hatte im Februar einen 28 Jahre alten Bekannten lebensgefährlich mit einem Küchenmesser verletzt. Vermutlich kam es zwischen den beiden Männern zu einem Streit über gemeinsame Drogengeschäfte. Die Polizei entdeckte bei ihren Ermittlungen neben einer Cannabisplantage am Tatort knapp 200 Gram Marihuana in der Wohnung des Beschudigten.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 26-jährigen Mann aus der Vorderpfalz nach einer lebensgefährlichen Messerattacke Anklage wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Zudem wurde der Beschuldigte wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt.
Dem Mann wird vorgeworfen, Anfang Februar auf der Friesenheimer Insel in Mannheim einen 28 Jahre alten Bekannten zunächst mit Pfefferspray angegriffen zu haben. Anschließend soll er den Bekannten mit einem Küchenmesser in Bauch und Arm gestochen zu haben. Dabei erlitt das Opfer eine Darmverletzung mit starkem Blutverlust.
Offenbar erkannte der Verdächtige, dass Lebensgefahr bestand und brachte den Schwerverletzten mit seinem Auto selbst ins Krankenhaus. Dort wurde das Opfer dann mittels einer Notoperation gerettet.
Beide Beteiligten schweigen bisher zum Hintergrund der Tat. Es besteht Grund zu der Annahme, dass es zu Streitigkeiten über gemeinsame Drogengeschäfte gekommen war.
Am Tatort entdeckten die Ermittler des Polizeipräsidiums Mannheim eine Cannabisplantage und in der Wohnung des Beschuldigten wurden knapp 200 Gramm Marihuana gefunden.
Die Anklage lautet daher neben der Anklage auf Verdachts auf gefährliche Körperverletzung außerdem auf unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Nach Auskunft des Ersten Staatsanwalt Grossmann wird auch gegen das Opfer der Messerstecherei wegen dem Verdacht auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Der vermutliche Messerstecher befindet sich in Untersuchungshaft. Ein Termin wurde durch die zuständige 5. Strafkammer des Landgerichts Mannheim noch nicht bestimmt.