Ludwigshafen/Frankenthal, 10. Juni 2016. (red/pro) Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat die Ermittlungen gegen den Angreifer eingestellt, der einen Polizisten schwer verletzt hatte und infolge von Schussverletzungen verstorben ist. Der Grund: Tote können nicht angeklagt werden. Damit wird das Motiv des Angreifers im Dunkeln bleiben.
Am 04. Mai wurde in der Ludwigshafener City ein 42 Jahre alter Mann durch Schüsse aus einer Polizeiwaffe getötet. Ein Polizeibeamter war zuvor durch den Getöteten schwer verletzt worden. Ein weiterer Polizist verletzte den Angreifer mit sieben Körpertreffern aus seiner Dienstwaffe so schwer, dass der Angreifer einige Stunden später durch innere Blutungen verstorben ist.
Ermittlungsverfahren gegen Angreifer eingestellt
Das Ermittlungsverfahren gegen den Angreifer wurde nach Aussage der Staatsanwaltschaft Frankenthal mittlerweile eingestellt, denn einen Toten kann man nicht anklagen und es liegen nach Auskunft der Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf weitere strafrechtliche relevante Zusammenhänge vor, also beispielsweise eine Komplizenschaft einer dritten Person. „Sofern keine anderen Verdachtsmomente vorliegen, gibt es keine „überschießenden Ermittlungen“ gegen verstorbene Personen“, sagte Behördensprecher Hubert Ströber.
Damit wir die „Motivlage“ unklar bleiben. Uns gingen Hinweise zu, dass der Angreifer möglicherweise aus „Frust“ und durch persönliche negative Erfahrungen mit staatlichen Behörden eine solche Wut entwickelt haben könnte, die letztlich sich gegen den Polizeibeamten als „Repräsentant“ staatlicher Gewalt gerichtet haben könnte.
Ermittlungen gegen Beamten dauern an
Gegen den Beamten, der die tödlichen Schüsse abgegeben hat, wird weiterhin ermittelt. Hier wird die Staatsanwaltschaft zu klären versuchen, ob die Schussabgaben notwendig und der Situation angemessen waren. Immerhin hatte der Beamte vermutlich zehn Schüsse abgegeben – zehn Patronen fehlten im Magazin der Dienstpistole. Sieben Mal wurde der Angreifer mit so genannter „Mannstopper Munition“ getroffen.
Diese Art Munition „pilzt“ beim Treffer auf und erzeugt damit eine massive Energie, die wie ein gewaltiger Schlag wirkt – deshalb wird sie „Mannstopper“ genannt, weil die Wucht des Treffers im Idealfall dazu führt, dass ein Angreifer „ausgeschaltet“ wird. Diese Munition kann natürlich tödlich sein, insbesondere bei Kopftreffern.
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Tödliche Schüsse
Im vorliegenden Fall wurde der Angreifer aber ausschließlich an den Extremitäten und im unteren Torsobereich getroffen – was ein Hinweis sein könnte, dass der Beamte sehr gezielt und in der Absicht gefeuert hat, den Angreifer aktionsunfähig zu machen. Die Schüsse haben vermutlich Adern und Arterien derart verletzt, dass der Angreifer letztlich an multiplen inneren Blutungen verstorben sein soll.
Ermittlungen sind Standard
Der Verteidiger des Beamten hat nach unseren Informationen mittlerweile Akteneinsicht beantragt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Staatsanwaltschaft die Stellungnahme des Verteidigers prüfen. Der mit dem Fall befasste Staatsanwalt prüft aktuell die vorhandenen Zeugenaussagen in der Sache.
Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten nach dem Gebrauch einer Dienstwaffe mit Todesfolge ist der Normalfall. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, den Vorgang zu untersuchen und sowohl Ermittlungen zu einer möglichen Schuld als auch zur Unschuld zu betreiben.