Rhein-Neckar/Kreis Ahrweiler, 06. Februar 2022. (red/pro) Die Kommunikation der Behörden im Ahrtal und in Rheinland-Pfalz ist nach wie vor ein großes Problem. Hinzu kommt, dass man kritische Anfrage nur auf Druck hin beantwortet – mal schauen, ob sich das mit der neuen Landrätin Cornelia Weigand ändern wird.
Am 18. November 2021 haben wir Fragen den Kreis Ahrweiler gestellt. Nachdem die Fragen trotz weiterer Fristsetzungen nicht beantwortet wurden, hat unser Anwalt mit Schreiben vom 23. Dezember 2021 mit Frist bis 28. Dezember 2021 Auskunft verlangt und sonst eine Auskunftsklage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt. Auch dies blieb zunächst unbeantwortet.
In der Zwischenzeit hatten wir Klage gegen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) eingereicht, wegen Fragen zum „Helfer-Stab“, nachdem die ADD trotz Fristsetzung die Auskunft weiterhin verweigerte. Nach Einreichung der Klage kamen dann die Antworten und die ADD wollte die Sache für „erledigt“ erklären und beantragte, uns die Anwalts- und Gerichtskosten aufzutragen. Das VG Trier sah das anders und hat am 21. Januar die Kosten der ADD, also dem Steuerzahler, auferlegt.
Am 13. Januar 2022 antwortete der Kreis doch noch – nachdem dort bekannt geworden ist, dass wir vor Gericht „durchziehen“. Auf den anwaltlichen Kosten bleiben wir sitzen, weil es keine Klage gegeben hat.
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Die von Ihrem Mandanten angesprochenen ‚Betriebskosten‘ beziehen sich nicht ausschließlich auf das ‚Helfer-Shuttle‘, sondern auf die Zentralisierung der Helferorganisationen in Grafschaft-Ringen.
1. Welche natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft ist Empfängerin dieser Zahlungen?
Empfänger sind alle am Betrieb des ‚Helfer-Zentrums‘ beteiligten Firmen.
2. Welche weiteren Kosten sind mit „etc.“ gemeint?
Gemeint sind unter anderem Kosten der Energieversorgung, der Müllentsorgung, die Bestückung der Sanitäreinrichtungen sowie Kommunikationskosten.
3. Welche Zahlungen sind hier bereits geleistet worden?
Seit Mitte November 2021 wurden rund 233.000 Euro gezahlt.
4. Wie werden die Betriebskosten errechnet?
Anhand von Vergleichszahlen aus den Vormonaten als die Einsatzleitung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion lag.
5. Aus welchem Topf des Wiederaufbaufonds werden die Zahlungen geleistet?
Die Zahlungen werden über die Soforthilfe finanziert.
6. Welche Leistungen muss das „Helfer-Shuttle“ garantiert erbringen, um die Zahlungen zu erhalten?
Die Betriebe, die Leistungen im Rahmen des ‚Helfer-Shuttle‘ erbringen, werden bezahlt.
7. Hat der Kreis die Möglichkeit, dem „Helfer-Shuttle“ Anweisungen zur Ausführung seiner Tätigkeiten zu erteilen?
Der Kreis steht in stetigem Austausch – auch um gegebenenfalls Anpassungen des Betriebs vorzunehmen.
8. Wie hat der Kreis den Betriebskostenbetrag in Höhe von 285.000 Euro monatlich errechnet?
siehe Frage 4
9. Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Übertragung der Leistungen an den Helfer-Shuttle erfolgt? Ist eine Ausschreibung erfolgt?
Der Kreis hat das bereits sehr gut funktionierende System des ‚Helfer-Shuttle‘ unbürokratisch übernommen, um den von der Flut Betroffenen so schnell wie möglich zu helfen.
10. Welche Daten der freiwilligen Helfer werden vom ‚Helfer-Shuttle‘ an den Kreis übermittelt?
Die Anzahl der Helfenden wird dem Kreis übermittelt.
11. Erfolgen durch den Kreis Prüfungen, ob die Arbeitssicherheit der freiwilligen Helfer gewährleistet ist? Wenn ja, wann, welche und in welchem Ausmaß?
Nein, dies ist Aufgabe und liegt in der Verantwortung der Firmen, die diese Helfer und Helferinnen einsetzen.
12. Führt der Kreis unter den Helfern Corona-Kontrollen durch?
Es gilt die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen derer anlassbezogene Kontrollen stattfinden.
13. Wer trägt die Kosten des vom ‚Helfer-Shuttle“ für das Baustoffzelt und das Containerdorf genutzten Geländes?
Das von Ihnen angesprochene Grundstück stellt die Gemeinde Grafschaft unentgeltlich zur Verfügung.
14. Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Übernahme von Kosten in Höhe von ca. 285.000 Euro monatlich für die Dauer von sechs Monaten erfolgt?
Es handelt sich um Soforthilfe-Gelder des Landes, die dem Kreis eigens für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden.