Rhein-Neckar, 04. November 2016. (red/cr) Im vergangenen Jahr wurden Änderungen am Feuerwehrgesetz für das Land Baden-Württemberg vorgenommen. Was sind die wesentlichen Änderungen und was bedeuten diese für die Kommunen der Region? Wir haben bei den Kommunen nachgefragt.
Ob Großbrand, angebranntes Essen oder Verkehrsunfälle – Feuerwehren helfen in verschiedenen Situationen und retten dabei oft Leben. In vielen Fällen ist die Hilfe der Feuerwehr kostenlos für diejenigen, denen geholfen wird. Allerdings nicht kostenfrei.
Denn für die meisten Einsätze kommt die jeweilige Gemeinde auf. Wann nicht, wenn zum Beispiel jemand grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, ist im Feuerwehrgesetz festgelegt. Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg wurde vom Landtag im Dezember 2015 geändert. Im Zuge dessen wurde auch der Kostenersatz neu geregelt.
Welche Folgen zeichnen sich seit dem Inkrafttreten der Änderungen am 30. Dezember 2015 ab?
Unterschiedlicher Stand
Nachfragen bei baden-württembergischen Kommunen in unserem Berichtsgebiet ergeben: Vor allem die Verwaltung und die Feuerwehren sind betroffen.
In welchem Ausmaß unterscheidet sich jedoch. So müssen beispielsweise viele Kommunen sowohl Feuerwehrsatzung als auch Kostensatzung an die Vorgaben des Innenministeriums anpassen, sofern sie sich unterscheiden.
In Weinheim, Schwetzingen, Heddesheim und Ilvesheim ist das nach städtischen Angaben bereits geschehen. In Heidelberg, Mannheim, Hemsbach, Dossenheim, Schriesheim und Ladenburg sind die Änderungen in Arbeit. In Hirschberg und Edingen-Neckarhausen sind keine Änderungen nötig. In Laudenbach erklärte ein Mitarbeiter, die Satzungen würden ständig fortgeschrieben.
Wichtig für jeden
Eine Änderung betrifft im Gegensatz dazu den „Otto-Normal-Verbraucher“, der weder in der Verwaltung noch bei einer Feuerwehr tätig ist. Kostenersatz kann nun für den Einsatz der Feuerwehr kann verlangt werden, wenn
- der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer ähnlichen technischen Anlage mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Brand vorlag,
- oder vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Auto installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass eine Bedrohung von Leib und Leben vorlag.
Damit wurde das Gesetz an die technischen Neuerungen der vergangenen Jahre angepasst. Ob diese Änderung und die über die Berechnung der Kosten für einen Feuerwehreinsatz den Kommunen Ausgaben sparen, hängt von der jeweiligen Kommune ab. Und auf welchem Stand ihre bisherige Kostensatzung war.
Mehr, gleich viel oder weniger Geld?
So teilte etwa die Gemeinde Schwetzingen mit:
Die bisherige Kostenersatzsatzung stammte aus dem Jahr 1993. Es ist mit Mehreinnahmen zu rechnen.
Weinheim rechnet mit 10.000 Euro. Heidelberg, Mannheim, Dossenheim und Heddesheim gehen ebenfalls von Mehreinnahmen aus, können allerdings noch keine Zahlen nennen. Ladenburg, Hemsbach und Ilvesheim gehen vorerst nicht davon aus, dass sich die Änderungen am Feuerwehrgesetz spürbar positiv auf die Gemeindekasse auswirken. Schriesheim rechnet sogar mit weniger Einnahmen.