Mainz/Diez/Frankenthal/Ludwigshafen, 02. August 2016. (red/pro/pol) Der flüchtige Frauenmörder Sascha B. (47) konnte in Brüssel durch belgische Einsatzkräfte gefasst werden. Am 07. Juni war der zu lebenslanger Haft verurteilte Mann bei einem begleiteten Freigang geflüchtet. Er verbüßt seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Diez. Aktuell befindet er sich noch in Belgien. Die deutschen Behörden müssen nun eine Auslieferung verlangen.
Von Hardy Prothmann
Die gute Nachricht: Der flüchtige Frauenmörder ist keine Gefahr mehr. Acht Wochen nach seiner Flucht ist er nun gefasst.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal stand enorm in der Kritik, weil sie die Flucht des Mannes, der in Ludwigshafen im Mai 1995 eine damals 46 Jahre alte Frau bestialisch ermordet hatte, zunächst nicht öffentlich gemacht hatte. Wir hatten in unserem Bericht „Mit sehr viel Wut – das hätte auch jede andere sein können“ die Tat des damals 25-Jährigen beschrieben:
Auf dem Bett sticht er insgesamt 17 Mal mit einem Metzgermesser auf die nackte Frau ein. Die Stiche werden mit großer Wucht geführt und treffen die Frau in der linken Brusthälfte und am Hals. Das Messer ist 28,5 Zentimeter lang und hat eine freistehende, spitz zulaufende Klinge von 14,5 Zentimeter. Zwei Mal trifft er die Frau so, dass ihr Herzbeutel geöffnet wird, was zum unmittelbaren Tod der Frau führte. Drei Schnitte stellt der Gerichtsmediziner am Hals fest, 14 Stiche in der Brust, die teils so heftig geführt wurden, dass sie bis zu 19 Zentimeter tief eindrangen – bei einer Klingenlänge von 14,5 Zentimetern.
1999 war Sascha B. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden und saß sei 2000 in der Justizvollzugsanstalt Diez ein. Dort hat er Theologie mit Abschluss studiert.
Nach Bekanntwerden der Flucht entschied sich die Staatsanwaltschaft Frankenthal, doch mit einem Lichtbild nach dem Strafgefangenen zu suchen. Die öffentliche Fahndung führte letztlich nicht zur Festnahme, wie wir exklusiv erfahren konnten. „Letztlich ist nur wichtig, dass wir ihn haben“, sagte uns eine Quelle.
Nach unserer Einschätzung war die Polizei dem Flüchtigen schon länger auf der Spur. Da er aber mehrfach Landesgrenzen überschritten hatte, gestaltete sich ein Zugriff schwierig, da jedes Mal die erforderlichen Genehmigungen und richterlichen Anordnungen einzuholen waren, da die deutschen Ermittlungsbehörden keine Befugnisse im Ausland haben. Damit zog sich der Zugriff hin.
Nach unseren Informationen ist niemand durch Sascha B. in der Zeit seiner Flucht zu Schaden gekommen – da der verurteilte Frauenmörder als gefährlich gilt, war das eine große Sorge, ob er seine „Freiheit“ nutzt, um sich weibliche Opfer zu suchen.
Flucht über Belgien, Frankreich, Spanien, Belgien
Laut Staatsanwaltschaft Frankenthal und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz wurde umfangreich national und international nach dem Mann gefahndet. Letztlich konnte der Gesuchte durch das Zielfahndungskommando des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Frankenthal in Belgien lokalisiert werden. Unterstützung leisteten dabei, neben anderen europäischen Fahndungseinheiten, das Mobile Einsatzkommando Rheinland-Pfalz, das Gemeinsame Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit in Luxemburg sowie die belgischen Polizeibehörden.
Viele Fragen offen
Nachdem die Öffentlichkeitsfahndung in Deutschland zu keinem Erfolg geführt hatte, sei es der Zielfahndung gelungen, die Spur des Flüchtigen von Deutschland über Belgien nach Frankreich, Spanien und wieder zurück nach Belgien zu verfolgen. Die Festnahme erfolgte in einem Brüsseler Stadtteil.
Keine Mitteilung erfolgte, wie der gesuchte Verbrecher acht Wochen lang ohne Geld in mehreren Ländern reisen konnte, welche Kontakte er dort hatte und ob er möglicherweise in diesen acht Wochen Straftaten begangen hat. Sascha B. war vor seiner Verhaftung nach einer Vergewaltigung nicht als Krimineller aufgefallen. Durch den Abgleich von Fingerabdrücken war man auf seine Spur gekommen und konnte ihn wegen Mordes verurteilen.
Einer beantragten Haftentlassung nach 18 Jahren wurde zuletzt im Januar 2016 nicht stattgegeben, weil die Prognose für ein Leben in Freiheit negativ war – der Mann gilt also als Gewalttäter gegenüber Frauen nach wie vor als gefährlich. Trotzdem wurde im begleiteter Freigang zur Hafterleichterung gewährt – den nutzte er zur Flucht.
Lesen Sie dazu unsere umfangreichen Recherchen.
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Hinweis: Wir haben das zur Fahndung verwendete Foto gelöscht.
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