Rhein-Neckar, 02. Dezember 2013. (red/pm) Das Regierungspräsidium Karlsruhe schüttet 2,7 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock an 23 Städte und Gemeinden aus. Damit sollen Anreize für Investionen in kommunale Einrichtungen im Umfang von über 16 Millionen Euro geschaffen werden.
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
„Einen Schub für die Entwicklung vor Ort erwartet das Regierungspräsidium Karlsruhe von den 2,7 Millionen Euro, die nun aus dem Ausgleichstock an 23 Städte und Gemeinden für 26 kommunale Bau- und Sanierungsmaßnahmen bewilligt wurden. Regierungspräsidentin Nicolette Kressl, die den Vorsitz des Ausschusses zur Verteilung der Mittel führte, betonte: „Damit versetzen wir unsere kommunalen Partner in die Lage, trotz knapper Eigenmittel Akzente für die Entwicklung vor Ort zu setzen. So lösen wir ein Investitionsvolumen von rund 16,4 Millionen Euro aus und geben Impulse für die Wirtschaft im Regierungsbezirk Karlsruhe.“
Die wirtschaftliche Situation in Deutschland bei Bund, Ländern und Kommunen sei weiterhin stabil und sorge für eine gute Einnahmenentwicklung. Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung von November 2013 bewegten sich die Steuereinnahmen weiterhin auf einem konstant hohen Niveau, so Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.
Im Rahmen der Sitzung hieß Nicolette Kressl Bürgermeister Hans-Dieter Weis aus Dielheim (Rhein-Neckar-Kreis) willkommen, der auf Vorschlag des Gemeindetages Baden-Württemberg vom Innenministerium Baden-Württemberg zum stellvertretenden Mitglied in den Verteilungsausschuss für den Ausgleichstock beim Regierungspräsidium Karlsruhe berufen wurde.
1,1 Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen
In Zahlen ausgedrückt liegen die Förderschwerpunkte mit rund 1,1 Millionen Euro bei Kindertageseinrichtungen, gefolgt von Straßen- und Verkehrseinrichtungen mit 0,6 Millionen Euro und Schulen mit 0,36 Millionen Euro.
Die Verteilungsrunde tagte nach ihrer ersten Sitzung im Juli dieses Jahres nun zum zweiten Mal. Damit sind die Mittel für 2013 ausgeschüttet. In beiden Sitzungen hat der Verteilungsausschuss insgesamt Investitionszuschüsse in Höhe von 20,63 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben, mit denen ein Investitionsvolumen von rund 106 Millionen Euro verbunden ist.
Von den 2013 bewilligten Investitionszuschüssen entfallen auf die Gemeinden im Landkreis:
- Calw 2.981.000 Euro
- Enzkreis 93.000 Euro
- Freudenstadt 2.017.000 Euro
- Karlsruhe 4.409.000 Euro
- Neckar-Odenwald-Kreis 5.650.000 Euro
- Rastatt 923.000 Euro
- Rhein-Neckar-Kreis 4.557.000 Euro
= 20.630.000 Euro.
Hintergrund Ausgleichstock
Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.
Der Ausgleichstock hat dabei die Aufgabe, durch seine Bedarfszuweisungen
- Kommunen in die Lage zu versetzen, notwendige Einrichtungen zu schaffen, wenn deren Finanzierung ihre Leistungskraft auf Dauer übersteigen würde (primäre Aufgabe);
- besondere Belastungen einzelner Kommunen (z.B. als Folge von Unwettern) zu mildern, soweit sie erheblich sind und daher eine unbillige Härte bedeuten;
- in – selten auftretenden – Ausnahmefällen einzelnen Kommunen beim Ausgleich ihrer laufenden Haushalte zu helfen, wenn ihnen der Ausgleich trotz angemessener Ausschöpfung aller Einnahmequellen und sparsamster Haushaltsführung nicht nur vorübergehend unmöglich ist.
Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen also fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind. Der Verteilungsausschuss im Regierungsbezirk Karlsruhe tagt zweimal jährlich, im Sommer und im Herbst.“