Mannheim, 01. Mai 2018. (red/pm) Die Vorplanung für die Sanierung des Rheinhochwasserdamms (RHWD) XXXIX im Mannheimer Süden ist abgeschlossen. Die Planungsunterlagen sind nun auf der Projektinternetseite des Regierungspräsidiums veröffentlicht. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Vorhaben. Am 13. Juli 2018 um 18 Uhr findet in der Jugendherberge im Stadtteil Lindenhof die nächste Bürgerin-formationsveranstaltung statt, zu der die interessierte Öffentlichkeit bereits jetzt herzlich eingeladen ist.
Information des Regierungspräsidiums Mannheim
„Seit dem Projektstart im Jahr 2016 hat das Regierungspräsidium großen Wert auf die Information der Öffentlichkeit und insbesondere der Dammanlieger gelegt. Hierfür wurden Informationsveranstaltungen und Vor-Ort Termine durchgeführt. So wurde ein Projektbegleitkreis eingerichtet in dem die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, der Forst- und Umweltbehörden und der Naturschutzverbände die Planung von Anfang an begleitet haben. Im Januar stellte das Regierungspräsidium zudem die Ziele und den aktuellen Projektstand in einer öffentlichen Sitzung des städtischen Ausschuss für Umwelt und Technik vor. Eine weitere Informationsquelle bietet die Projektinternetseite des Regierungspräsidiums.
Im Dammbau und bei der Sanierung von Dämmen kann auf die Erfahrungen vieler Jahrzehnte zurückgegriffen werden. Hierbei haben sich Dämme in reiner Erdbauweise besonders bewährt, bei denen der Dammkörper nur aus Erdmaterial besteht, das entsprechend den geotechnischen Anforderungen ausgewählt wird.
Die entsprechend den geltenden technischen Regeln (siehe Hintergrundinformation) sich ergebenden Bauweisen haben flache Böschungen, die zum Schutz vor Erosion mit einer dichten Grasnarbe bewachsen sind. Eine Anschüttung (Berme) an der Landseite sorgt für die nötige Stabilität bei Hochwasser. Auf der Wasser- und der Landseite sind zu beiden Seiten Dammschutz-streifen und baumfreie Zonen erforderlich. All dies sind notwendige Voraussetzungen, damit ein Damm auch bei länger anhaltendem Hochwasser sicher Schutz bieten kann.
Sonderbauweise des RHWD
Ein solchermaßen ertüchtigter Damm benötigt allerdings meist deutlich mehr Platz als die vielfach bestehenden alten Dämme. Wenn aufgrund entsprechender Zwangspunkte für diese Bauweise nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht, werden in Ausnahmefällen deshalb auch Sonderbauweisen geprüft. So hat es sich im Rahmen der Vorplanung im Mannheimer Bereich in einigen Abschnitten mit beengten Platzverhältnissen und schwierigen Randbedingungen ergeben, dass ein Dammprofil mit innenliegender Spundwand zum Einsatz kommt. Mit dieser Sonderbauweise kann der Damm schmaler ausgebildet werden. Dem geringeren Eingriff in die Umgebung stehen allerdings ein höherer Unterhaltungsaufwand und deutlich höhere Baukosten gegenüber.
Im Bereich der Schwarzwaldstraße im Stadtteil Lindenhof und entlang der Sportanlagen im Stadtteil Neckarau plant das Regierungspräsidium Karlsruhe, aufgrund der örtlichen Zwangspunkte, nun solche Sonderlösungen.
Im Dammabschnitt zwischen Silberpappel und Franzosenweg wird der kurvige Verlauf des Dammes begradigt und in Richtung Landseite verschoben. Der wasserseitige Baumbestand wird damit geschont. Hier, sowie entlang der Kleingärten, wird ein Erddamm in bewährter Bauweise für den Hochwasserschutz erstellt.
Informationsveranstaltung am 13. Juli
Der aktuelle Planungsstand wird bei der zweiten öffentlichen Informationsveranstaltung am 13. Juli vorgestellt. Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe und seine Fachplaner werden dabei den Stand der Planung und die weiteren Schritte präsentieren sowie für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.
Im Anschluss an die Informationsveranstaltung im Juli geht die Sanierungsplanung auf die Zielgerade. Es ist vorgesehen, noch in diesem Jahr die Genehmigungsplanung fertig zu stellen und nach einer abschließenden Sitzung des Projektbegleitkreises die Planfeststellung bei der Stadt Mannheim zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rp-karlsruhe.de; Beteiligungsportal; Dammertüchtigungsprojekte; Dammertüchtigung Rheinhochwasserdamm (RHWD) XXXIX in Mannheim. Fragen und Anregungen können über die Projekt-Email-Adresse (RHWD-XXXIX@rpk.bwl.de) direkt an das Planungsteam gestellt werden.
Hintergrundinformation zum Rheinhochwasserdamm XXXIX
Als technisches Regelwerk für Hochwasserschutzdämme, welches als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ den Planungen für Hochwasserschutzdämme zu Grunde gelegt wird, sind die DIN 19712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern“ und das Merkblatt DWA-M 507-1 „Deiche an Fließgewässern“ einschlägig.
In diese 2011 und 2013 neu überarbeiteten Veröffentlichungen sind die Erkenntnisse aus den Hochwasserereignissen an Oder und Elbe eingeflossen. Eine Lehre aus diesen Ereignissen war, dass Bäume auf und nahe von Dämmen im Hochwasserfall zu gefährlich instabilen Verhältnisse führen und letztlich zu einem katastrophalen Versagen des Dammes führen können. Schäden können entstehen
- infolge von Windwurf. Aufgrund der sich bildenden Wurzelkrater von mehreren Metern Durchmesser können Dämme ohne Vorankündigung teilweise oder vollständig zerstört werden.
- Infolge von Wurzeln, die Strömungskanäle im Inneren des Dammes bilden. Die daraus resultierende konzentrierte Durchströmung kann zu Erosion und damit zu Dammbrüchen führen.
- Nicht entfernte Wurzeln abgestorbener Gehölze stellen ein latentes Gefahrenpotenzial dar, weil sie Hohlräume bilden, die Erosion begünstigen.
- Gehölze bieten Ansatzpunkte für Böschungserosionen (Erosionsstarter) infolge Strömungen und Wellenschlag.
- Gehölze in der Dammschutzzone behindern die Dammunterhaltung und Dammverteidigung und können beim Umstürzen den Damm beschädigen.
Aus diesen Gründen ist die Anlage einer 10 Meter breiten baumfreien Zone zu beiden Seiten des Damms notwendig.“