Mannheim, 26. April 2018. (red/pm) Die Stadt Mannheim und Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz lehnen ein Ankerzentrum, wie es in der Koalitionsvereinbarung beschrieben ist, für Mannheim ab.
„Ein Ankerzentrum entspricht keiner Konzeption, die für die Stadt Mannheim und ihre Bevölkerung tragbar ist. Die besonderen Anforderungen an die Integration, die nicht zuletzt durch die europäische Binnenmigration an die Stadt Mannheim gestellt werden, sind durch die Landes- und Bundesregierung bei jeder Konzeption zur Ankunft und Unterbringung von Flüchtlingen zu berücksichtigen.
Für Mannheim kann nur ein reines Registrierzentrum, in dem sich der Aufenthalt der Flüchtlinge auf 1- 2 Wochen beschränkt, vorstellbar sein. Hier besteht auch Einigkeit mit Innenminister Thomas Strobl.
Sollte eine Regelung, es bei einem reinen Registrierzentrum und anschließender anderweitiger Unterbringung zu belassen, nicht durchgesetzt werden können, verbleibt wenig Spielraum für andere zentrale Einrichtungen. Trotzdem hält die Stadtverwaltung ihre Forderung weiter aufrecht, dass das Land Baden-Württemberg weiter von Zuweisungen zur Unterbringung von Flüchtlingen Abstand nimmt.
Für den Fall, dass das Land seine Konzeption eines reinen Registrierzentrums aufrechterhalten kann, bedeutet diese Ansiedlung, dass Mannheim nach wie vor keine kommunal unterzubringenden Flüchtlinge zugewiesen bekommt. Auch darüber bestand Einigkeit mit dem Innenminister.
Hintergrundinformation
Mannheim ist derzeit von der sogenannten vorläufigen Unterbringung, also von der Zuweisung von Flüchtlingen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, ausgeschlossen. Dies erfolgt aktuell über eine Privilegierung als Landeserstaufnahmestadt (LEA). Diese Privilegierung endet nächstes Jahr, da die bisherigen Einrichtungen auf Spinelli und BFV, die vom Land betrieben werden, aufgegeben werden. Gleichzeitig bekommt Mannheim nach § 12a Aufenthaltsgesetz über die sogenannte Wohnsitzauflage anerkannte Geflüchtete zugewiesen, die vor Ort in den Arbeitsmarkt oder in das Bildungssystem integriert werden müssten und für die ebenfalls Wohnunterkünfte zu finden wäre. Nach Berechnungen des Fachbereichs Arbeit und Soziales müssten bei einem Wegfall des LEA-Privilegs und einer Zuweisung nach der Wohnsitzauflage in den folgenden vier bis fünf Jahren bis zu 4.000 Menschen in Mannheim integriert werden. Gleichzeitig sind immer noch die Herausforderungen durch den Zuzug von Einwanderern aus Südosteuropa zu meistern.“