Rhein-Neckar/Stuttgart, 08. Dezember 2011. (red/pm) Studierende in Baden-Württemberg müssen wohl ab dem Frühjahr 2012 keine Studiengebühren mehr bezahlen. Der Landtag hat in der heutigen Sitzung in Stuttgart dazu die erste Beratung des Gesetzentwurfs passiert. Zur Debatte stehen auch Studierfähigkeitstests, die laut dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, ebenfalls abgeschafft werden sollen.
Seit dem Sommersemester 2007 mussten Studierenden in Baden-Württemberg pro Semester 500 Euro Studiengebühren bezahlen. Diese Gebühren wurden letztmals zu diesem Wintersemester erhoben.
Ab dem Sommersemester 2012 will das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation bezahlen, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird und 280 Euro pro Semester für jeden Studierenden und jede Studierende beträgt.
Im Jahr 2010 betrugen die Einnahmen aus Studiengebühren knapp 140 Millionen Euro. Auf der Basis der derzeitigen Prognosen zum erwarteten Anstieg der Studierendenzahlen werden die Kompensationsmittel voraussichtlich bis zur Summe von etwa 163 Millionen Euro jährlich im Jahr 2015 ansteigen.
Abschaffung soll Studierende, deren Familien und Hochschulverwaltung entlasten
Die Hochschulen müssen diese Qualitätssicherungsmittel dann zweckgebunden für Studium und Lehre verwenden. Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel soll im Einvernehmen mit den Studierenden entschieden werden.
Durch die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren werden, laut dem Gesetzesentwurf, Studierende und ihre Familien finanziell entlastet.
Zudem eröffnet die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren den Weg für mehr Bildungspartizipation und mehr Chancengleichheit beim sozialen Aufstieg.
Gerade Frauen, deren Anteil an der Gruppe derer, die nach eigenen Angaben wegen Studiengebühren auf ein Studium verzichten, besonders hoch ist, werden von der Regelung besonders profitieren. Darüber hinaus führt die Abschaffung der Studiengebühren zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands an den Hochschulen.
Studienfonds von 9,5 Millionen Euro wird zu Sondervermögen des Landes Baden-Württemberg
Mit Einführung der allgemeinen Studiengebühren hatte das Land einen Studienfonds als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet.
Dieser hat die Aufgabe, den Ausfall bei der Rückzahlung von Darlehen für Studiengebühren zu decken und die dafür an ihn abgetretenen Rückzahlungsansprüche zu verwalten und beizutreiben sowie gegebe-nenfalls einen Anteil bei Überschreiten der Zinsobergrenze von 5,5 Prozent zu tragen.
Derzeit gibt es zirka 9.600 laufende Darlehensverträge. Der Studienfonds hat zur Erfüllung seiner Aufgaben bislang 9,5 Millionen Euro von den Hochschulen erhalten.
Ein Großteil der Darlehen kann voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren abgewickelt werden. Die Gesamtabwicklung könnte sich aber noch über 20 Jahre erstrecken. Der Studienfonds wird aufgelöst und das Vermögen in ein Sondervermögen des Landes Baden-Württemberg umgewandelt.
Aufhebung der Pflicht der Hochschulen zur Durchführung von Studierfähigkeitstests oder Auswahlgesprächen
Neben der Abschaffung und Kompensation der Studiengebühren enthält das Gesetz verschiedene weitere hochschulrechtliche Regelungen.
Unter anderem soll die Verpflichtung der Hochschulen, bei der Auswahl von Studienbewerberinnen und -bewerbern für zulassungsbeschränkte Studiengängen ab dem Wintersemester 2011/2012 das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests oder Auswahlgespräch zu berücksichtigen, aufgehoben werden.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Stuttgart