Ludwigshafen, 29. März 2017. (red/pol) Bei zwei am heutigen Vormittag durchgeführten Verkehrskontrollen in Ludwigshafen musste die Polizei häufige Fehlverhalten und Verkehrsverstöße feststellen. Über die Hälfte der kontrollierten Autofahrer bekamen eine Verwarnung oder sogar eine Anzeige.
Information des Polizeipräsidium Rheinpfalz:
„Am 28.03.2017 wurden im Stadtgebiet zwei stationäre Kontrollstellen zur Überwachung des Straßenverkehrs eingerichtet.
In der Zeit von 09.45 Uhr bis 11.45 Uhr kontrollieren die Polizeibeamten in der Mundenheimer Straße. Insgesamt 32 Kraftfahrzeuge und ihre Fahrzeugführer wurden überprüft. In einer Vielzahl der Kotrollen mussten Fehlverhalten geahndet werden:
Zehn x Ordnungswidrigkeitenanzeigen:
7 x Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt und 3 x Missachtung Rotlicht an der Ampel Mudenheimer Straße / Von-Weber-Straße,
Zehn x gebührenpflichtige Verwarnungen:
6x Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, 1 x nicht ausreichend gesicherter Ladung und 1 x Überfahren der Ampel Mudenheimer Straße / Von-Weber-Straße, 2 x sonstige Verstöße,
Zwei Straftaten:
In einem Fall musste ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet werden. Bei einem 34-Jährigen, der zu Fuß zur Kontrollstelle kam, wurde bei der Kontrolle Cannabis und Amphetamin aufgefunden. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.
Die zweite Kontrollstelle richteten die Beamten in der Saarlandstraße zwischen 13 Uhr und 14.30 Uhr ein.
Hier wurden rund 60 Fahrzeuge kontrolliert. Auch hier wurden viele Verkehrsverstöße festgestellt:
Elf x Ordnungswidrigkeitenanzeigen:
10 x Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt und 1 x Missachtung Rotlicht,
24 x gebührenpflichtige Verwarnungen:
15 x Nichtanlegen des Sicherheitsgurts,
6 x Missachtung Durchfahrtsverbot Lkw und 1 x Radfahren entgegen der Fahrtrichtung, 2 x sonstige Verstöße.
Zwei Straftaten:
Auch hier musste in einem Fall ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet werden. In einem weiteren Fall war der Autofahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs.“