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Viernheim, 26. März 2011 (red) Rund 24.000 Wählerinnen und Wähler sind am 27. März 2011 aufgerufen, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung neu zu wählen. Außerdem findet eine Volksabstimmung zur „Schuldenbremse“ statt.
Die Kommunalwahl steht sicherlich „im Schatten“ der Landtagswahl in Baden-Württemberg, wo sich eventuell eine grün-rote Mehrheit anbahnt und die CDU nach 58 Jahren erstmals die Regierungsbeteiligung verlieren könnte.
Von Hardy Prothmann
Ganz sicher schauen viele Hessen am Sonntag nach Baden-Württemberg. Im Nachbarland zeichnet sich ein möglicher Regierungswechsel ab, den bislang kaum jemand für möglich gehalten hat. Nach den Umfragen liegen Bündnis90/Die Grünen mit der SPD vor CDU und FDP.
In Hessen finden zeitgleich Kommunal- und Kreitstagswahlen statt. In Viernheim sind rund 24.000 Wahlberechtigte Personen zur Stimmabgabe aufgefordert. Bislang stellen die CDU 22 Stadträte, die SPD 20, Bündnis90/Die Grünen 2 und Die Linke 1.
Der häufig verwendete Begriff „Stadtparlament“ oder die Bezeichnung „Abgeordneter“ sind Quatsch – die Stadtverordnetenversammlung ist weder Parlament, noch haben die Stadträte „Abgeordnetenstatus“ – das Organ ist Teil der Stadtverwaltung.
Das Wahlverfahren
Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Da die Stadtverordnetenversammlung aus 45 Sitzen besteht, kann jede Wählerin und jeder Wähler also 45 Stimmen vergeben – entweder komplett an eine Wahlliste oder verteilt auf mehrere Listen. Ein Kandidat kann bis zu drei Stimmen erhalten.
Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerber vergeben werden. Es ist auch möglich, Bewerbern unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen Stimmen zu geben (Panaschieren). Eine weitere Möglichkeit ist, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, in dem man den Wahlvorschlag lediglich im Kopf der Liste kennzeichnet.
In diesem Fall werden die 45 Stimmen von oben nach unten vergeben, sind weniger als 45 Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt, beginnt die Vergabe wieder von oben. Maximal darf aber jede Person nur drei Stimmen erhalten. (Kandidaten und Listen siehe hier.)
Im Fall der FDP-Liste würde man als Wähler 36 Stimmen verschenken, würde man die Liste als Liste wählen. Die Rechnung ist einfach, drei Kandidaten treten an und können bis zu drei Stimmen erhalten, macht also neuen Stimmen. Da die restlichen 36 Stimmen nicht vergeben werden können, verfallen diese, sind also ungültig.
Wählt man eine Liste und will „seine“ Kandidaten wählen, kann man seine Stimmen (bis zu drei pro Kandidat) beliebig verteilen oder auch einzelne Bewerber streichen, die man auf keinen Fall wählen möchte.
Dasselbe Verfahren gilt für die 81 Stimmen der Kreistagswahl. (Weitere Informatoinen zur Wahl in Viernheim finden Sie hier.)
Volksabstimmung zur Schuldenbremse
Die Wählerinnen und Wähler haben auch die Möglichkeit, mit ihrer Stimme den Stopp der Neuverschuldung zu verlangen. Wenn die Volksabstimmung positiv bestätigt wird, wird dies als Gesetz in der Landesverfassung verankert.
Am Sonntag werden zunächst die Volksabstimmung und dann die Wahlscheine ausgezählt, die als Liste gewählt wurden. Im Anschluss erst die Stimmzettel, auf einzelne Stimmen vergeben wurden. Das ist ein enormer Aufwand. Insgesamt 40 Teams werden diese Arbeit öffentlich am Montag in allen fünf Stockwerken des Rathauses vornehmen.