Sandhausen, 25. Oktober 2019. (red/pol) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen einen 21-jährigen und einen 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge.
Information der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Die beiden Beschuldigten wurden am Dienstag gegen 21.40 Uhr von einer Funkwagenbesatzung des Autobahnpolizeireviers Mannheim als Insassen eines Mietfahrzeugs auf der Rastanlage Hardtwald auf der Bundesautobahn 5 kontrolliert.
Die Polizeibeamten hatten zuvor Marihuanageruch wahrgenommen und Verdachtsmomente gewonnen, dass die beiden Beschuldigten unter Drogeneinfluss standen.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs und der beiden Männer wurden mehrere mit Kokain gefüllte Plomben aufgefunden. Insgesamt führten sie 30 Gramm Kokain und eine geringe Menge an Marihuana mit sich.
Das Kokain sollen beide Beschuldigte gemeinsam im Besitz gehabt haben, um dieses in naher Zukunft gewinnbringend weiter zu veräußern.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Heidelberg am Folgetag gegen beide Beschuldigte Haftbefehle wegen bestehender Fluchtgefahr.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.“