Mannheim, 24. September 2014. (red/pro) Anfang Juli hat ein 14-jähriger Schüler des Feudenheimer Gymnasiums ausgesagt, er sei mit einem Messer attackiert und verletzt worden. Der Junge wurde mit leichten Verletzungen am Arm ärztlich behandelt. Die Polizei leitet sofort eine Fahndung ein. Erfolglos. Jetzt stellt sich heraus, dass der Angriff nicht stattgefunden hat – problematisch ist allerdings, wie dass bekannt wurde.
Von Hardy Prothmann
Wir hatten damals im Umfeld der Schule recherchiert und fanden den beschriebenen Tathergang unglaubwürdig, weil die Indizien nach unserer Erfahrung nicht „glaubwürdig“ erschienen – trotzdem war ein möglicher Angriff nicht auszuschließen. Der Tatvorwurf stand im Raum, ein Schüler hatte Verletzungen, wir aber Zweifel. Andere Medien berichteten ohne Zweifel. Natürlich sorgt so ein „Vorfall“ für große Unruhe bei Schülern, Eltern und der Lehrerschaft.
Aus dem Schulelternbeirat wurde nun die Information an eine Zeitung übermittelt, der Schüler habe eingestanden, dass die Tat von ihm vorgetäuscht wurde. Er habe sich bereits dafür entschuldigt.
Wer auch immer seine Kenntnisse an die Zeitung weitergegeben hat: Er hat unverantwortlich gehandelt. Eine Abstimmung mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Rektorat hätte erfolgen sollen – im Sinne aller, auch des 14-jährigen Jungen.
Nach unseren Informationen versucht dieser seinen Fehler zu entschuldigen. Trotzdem bleibt natürlich eine Last – unter Umständen auch eine finanzielle für den Einsatz von Polizei und Rettungsdienst. Außerdem wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie wegen „Vortäuschung einer Straftat“ ermittelt.
Im Fokus steht aber sicher auch, welche Maßnahmen geeignet sind, dem Schüler zu helfen – denn aus Jux und Dollerei hat er sicher nicht gehandelt und jemanden anderen auch nicht geschädigt. Trotzdem hat er Schaden angerichtet.
Hätten Rektorat und Polizei nicht angemessen reagiert, hätte man die Information immer noch weitergeben können. Aber ausschließlich, um zu sensationalisieren sicher nicht. Es ist auch unverständlich, wieso die Zeitung vor Veröffentlichung nicht auch die Polizei angefragt hat und die Erkenntnisse, die wir erhalten haben, berücksichtigt hat. Nicht alles, was man in Erfahrung bringt, ist von öffentlichem Interesse. Trotz des möglicherweise strafrechtlichen Fehlverhaltens muss man verantwortlich auch immer schützenswerte Interessen abwägen.
Verantwortliches Handeln von Seiten des Elternbeirats und der Zeitung geht anders.