Mannheim, 22. Oktober 2019. (red/pol) Ab Samstagabend und in der Nacht zum Sonntag fand in einer Großdisco im Mannheimer Süden bereits zum wiederholten Male eine szenebekannte GOA-Party statt. Da es in der Vergangenheit im Umfeld der Veranstaltung immer wieder zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Gesetzesübertritten kam, wurde dieses Event in das laufende Schwerpunktprogramm integriert und polizeilich überwacht.
Information des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Allein zwischen Samstagabend, 21:00 Uhr und Sonntagfrüh, 01:30 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeireviere Neckarau und Oststadt, sowie der Bundespolizei über 60 Personen. Hierbei stellten die Beamten der Landespolizei 37 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz) und einen Verstoß gegen das Waffengesetz fest. Gegen einen Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln eingeleitet, gegen einen Weiteren, weil er unter dem Einfluss berauschender Mittel ein Fahrzeug führte.
Die Bundespolizei stellte in eigener Zuständigkeit im Bereich des Mannheimer Hauptbahnhofs 5 weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest.
Die Polizei fand und beschlagnahmte 28,1 Gramm Amphetamin, 28 Gramm Marihuana, 17,3 Gramm Haschisch, 25 XTC-Tabletten, 8,5 Gramm Methamphetamin, 2,3 Gramm Kokain, 6 LSD-Trips, 2,5 Gramm Speed, 11 Joints und 7 Psilocybin-Pilze.
Bei den vorgenannten Zahlen handelt es sich lediglich um die Bilanz der Beamten, die am oder um den Veranstaltungsort herum eingesetzt waren.
Der Einsatzabschnitt „Drogen im Straßenverkehr“, d.h. die Beamten, die den Verkehr vom Veranstaltungsort weg überwachten, versah zum Berichtszeitpunkt noch seinen Dienst. Über die dort festgestellten Verstöße wird daher nachberichtet.
Wie Polizeipräsident Stenger bereits am gestrigen Tage konstatierte, waren alle Aktionstage bislang sehr erfolgreich und stießen bei der Bevölkerung auf eine positive Resonanz. Mit einer am polizeilichen Lagebild orientierten Fortsetzung der Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen ist daher zu rechnen.“