Mannheim, 21. Oktober 2017. (red/pm) Die Stadt Mannheim hat ein Standardverfahren für die Händler entwickelt, die sich durch die Plankenneugestaltung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sehen. Bei dem Verfahren können sich inhabergeführte, kleine und mittlere Unternehmen in den Planken sowie deren Seitenstraßen und Passagen ab dem 18. Oktober auf der Internetseite www.mannheim-planken.de informieren und dort entsprechende Anträge herunterladen. Diese können die Händler dann mit den notwendigen Unterlagen dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft (RKW) vorlegen.
Information der Stadt Mannheim:
„Innerhalb von fünf Beratungstagen entscheiden unabhängige Wirtschaftsprüfer, ob eine durch die Baumaßnahme auf den Planken hervorgerufene Existenzgefährdung vorliegt. Sollten die Wirtschaftsprüfer einen Rechtsanspruch auf eine Ersatzleistung feststellen, um die Existenzgefährdung abzuwenden, wird ein Entschädigungsbetrag festgesetzt. „Mit dem vom Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung entwickelten Verfahren kann nun objektiv und individuell geprüft werden, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht“, so Wirtschaftsbürgermeister Michael Grötsch. Neben dem Antrag müssen die Händler ihre aktuellen betriebswirtschaftlichen Unterlagen, einschließlich einer Vermögensaufstellung, einreichen. Liegt eine Existenzgefährdung vor, wird der Entschädigungsbetrag in Form eines Zuschusses ausbezahlt.
Die Kosten für eine Beratung durch das RKW in Höhe von 4.000 Euro netto (fünf Tagessätze à 800 Euro) werden durch Landesmittel sowie Zuschüsse der Stadt Mannheim und der IHK Rhein-Neckar ermäßigt. Für Antragsteller bleibt damit ein Eigenanteil von 660 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer). Unabhängige Wirtschaftsprüfer schauen sich die Umsätze der Unternehmen an, erstellen einen Analysebericht und schaffen damit eine Entscheidungsgrundlage.
Eine Einschätzung über die mögliche Zahl der Betriebe, bei denen eine Existenzgefährdung durch die Baumaßnahme vorliegen könnte, kann derzeit nicht getroffen werden. Auch generelle Aussagen zu Entschädigungsleistungen können nicht gemacht werden, da jeder Fall individuell und unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten geprüft und bewertet werden muss.
Hilfsangebot wird begrüßt
Manfred Schnabel, Präsident des Handelsverbands Nordbaden, und Lutz Pauels, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Mannheim City, begrüßen das Hilfsangebot für die Planken-Händler: „Wir sind sehr froh, dass die Stadt Mannheim nun einen weiteren zentralen Punkt unseres Forderungskataloges zur Verbesserung der Baustellensituation erfüllt hat und ein klarer Prozess für eine gütliche Klärung von Entschädigungsfragen betroffener Händler definiert wurde.“ Doch sie merken auch an: „Nicht einverstanden sind wir damit, dass den Betroffenen eine Kostenbeteiligung in Höhe von 660 Euro abverlangt wird. Dennoch hoffen wir, dass auf diese Weise Ansprüche nun schnell geprüft und berechtigte Forderungen ohne langwierige Prozesse festgestellt und erfüllt werden können.“
Anträge stehen online unter www.mannheim-planken.de zum Abruf bereit. Hier gibt es auch eine Übersicht über die notwendigen Unterlagen, die von den Händlern eingereicht werden müssen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt die Stadt Mannheim, Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung, unter der Telefonnummer 0621 293 3383. Die Antragstellung erfolgt direkt beim Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft (RKW). Das RKW ist ein bundesweites Netzwerk, das sich für den Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen engagiert.
Hintergrund: Die Neugestaltung der Planken
In der Zeit von März 2017 bis Frühjahr 2019 werden die Fußgängerzone Planken neu gestaltet und die Gleise der Straßenbahn sowie Leitungen im Tiefbau erneuert. Bauherren sind die Stadt Mannheim, die RNV GmbH und die MVV Energie AG. Im Zuge der Baumaßnahme können Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs der anliegenden Unternehmen entstehen. Ist die Zugänglichkeit eines Betriebs gewährleistet, sind diese Beeinträchtigungen in der Regel hinzunehmen. Im Einzelfall kann es jedoch zu Entschädigungsansprüchen kommen, wenn die Auswirkungen der Baumaßnahme das Unternehmen ungewöhnlich schwer treffen und in seiner Existenz gefährden. Hier setzt das entwickelte Verfahren an.“