Mannheim, 21. November 2014. (red/ek) Aktualisiert. Das “Team Wallraff” deckte im April unzumutbare Hygiene- und Arbeitsbedingungen bei Burger King Filialen (BK) auf. Diese Filialen werden von Franchisepartner Yi-Ko Holding GmbH betrieben. Nun hat BK der Yi-Ko-Gruppe gekündigt. In der Region gibt es drei betroffene Betriebe, deren 100 Beschäftigte in eine ungewisse Zukunft blicken.
Von Enrico Kober
RTL berichtete im April 2014 erstmals über unhaltbare Zustände in verschiedenen Burger King Filialen. Mit versteckter Kamera wurden gravierende Verstöße gegen hausinterne Burger King Richtlinien und die Lebensmittelverordnung dokumentiert. Vorgestern zog BK nun endgültige Konsequenzen und hat den Franchisenehmer Ergün Yildiz und Alexander Kolobov (Yi-Ko-Gruppe), die 89 Geschäftsstellen betreiben, mit sofortiger Wirkung gekündigt.
In unserer Berichtsregion betrifft dies nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) drei Betriebe, in Sinsheim, Ludwigshafen und Speyer. Dort sind insgesamt rund 100 Mitarbeiter beschäftigt.
Müssen Mitarbeiter ihren Lohn einklagen?
Auf Nachfrage teilte uns Herr Volker Daiss von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gastronomie (NGG) mit, dass die Zukunft der 100 Mitarbeiter völlig ungewiss sei. Die Filialen in Sinsheim und Speyer wären zur Stunde noch in Betrieb, über Ludwigshafen habe er keine Erkenntnisse. Es sei aber nur eine Frage der Zeit, bis alle Filialen geschlossen würden, da BK keine neuen Waren an diese Standorten liefern wird. Nach Angaben der NGG wolle Yi-Ko den Betrieb seiner Filialen aufrecht erhalten – wie, ist vollkommen unklar.
In einer Mitteilung der NGG an die Beschäftigen weist die Gewerkschaft darauf hin, dass die Arbeitsverhältnisse auch nach Schließung der Betriebe weiter bestehen würden. Die Mitarbeiten hätten auch dann noch Anspruch auf Arbeit und Bezahlung. Herr Daiss befürchtet, dass die betroffenen Mitarbeiter dies vor Gerichten einklagen werden müssen. So habe die NGG immer wieder systematische Verstöße gegen das Arbeitsrecht in den Filialen der Yi-Ko feststellen müssen. Mitarbeiter mussten sich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Zuschläge und Urlaubsgeld vor Gericht erstreiten.
“Noch nie dagewesene Entscheidung”
Aber wie steht Burger King Deutschland in der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern. Auf Anfrage teilte uns das Unternehmen mit:
Im vorliegenden Fall handelt sich um ein komplexes juristisches Verfahren. Die Kündigung aller 89 Franchiseverträge mit der Yi-Ko Holding ist für Burger King Europe eine noch nie da gewesene Entscheidung, die uns nicht leicht gefallen ist. Mit der Kündigung ist die Yi-Ko ab sofort nicht länger befugt, die Restaurants als Burger King-Restaurants zu betreiben, so auch in Sinsheim, Ludwigshafen und Speyer. Wenn die Yi-Ko dieser Forderung nicht nachkommt, werden wir gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir arbeiten wir intensiv daran, diese Restaurants in eine neue Eigentümer- und Management-Struktur überführen zu können.
Das 1954 gegründete Unternehmen ist die zweitgrößte Fast-Food-Kette der Welt, betreibt mehr als 14.000 Restaurants und bedient täglich über 11 Millionen Gäste in 100 Ländern weltweit. Fast 100 Prozent der Restaurants werden von unabhängigen Franchisenehmern geführt, viele Restaurants sind im Besitz von Familien, die seit Jahrzehnten im Geschäft sind.
Unterdessen meldet Focus online: “Am Freitag reichte Burger King einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht München ein.” Als Quelle wird Yi-Ko-Interimsgeschäftsführer Dieter Stummel genannt.