Weinheim, 21. August 2017. (red/pm) In Weinheim ist ab dem 21. August die Briefwahl für die Bundestagswahl im September möglich. Die Beantragung zur Briefwahl kann auch online durchgeführt werden.
Information der Stadt Weinheim:
“Am 24. September ist Bundestagswahl. Ab Montag, 21. August, ist das Briefwahlbüro im Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Weinheim in der Weinheim Galerie geöffnet. Dort können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich beantragt werden. Es besteht im Briefwahlbüro auch direkt die Möglichkeit der Stimmabgabe. Die Beantragung eines Wahlscheines kann aber auch – ebenfalls ab 21. August – per Internet auf der Homepage www.weinheim.de erfolgen. Bei Aufruf des Links Briefwahlantrag erhält der Bürger ein Erfassungsformular für die erforderlichen Antragsdaten.
Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung muss der Bürger in das Antragsformular eintragen. Es steht jedem offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält der Bürger automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt.
Für die automatische Prüfung der Daten wird unter anderem zwingend die Eingabe der Wahlbezirks-Wählernummer. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen hat, kann auch formlos mit einer E-Mail an wahlamt@weinheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Der Online-Antrag ist bis Donnerstag, 21. September, 12 Uhr möglich.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Weinheim Galerie im dritten Stock, Zimmer 306. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind Montag, Dienstag, Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag, 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr sowie Freitag, 8 Uhr bis 13 Uhr.
Bei Fragen zum Antragsverfahren: Telefon 06201-82 358 oder -561, E-Mail: wahlamt@weinheim.de.”