Heidelberg/Rhein-Neckar, 18. Oktober 2012. (red/pol) Am Vorabend vor Allerheiligen am 1. November ziehen Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und stellen die Bewohner mit der Formel „Süßes oder Saures“ vor die Wahl zwischen einem bösen Streich und einer süßen Spende. Doch die Polizei warnt: „Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!“
Information der Polizeidirektion Heidelberg:
„So hat die „Halloween-Nacht“ leider immer öfter auch ein juristisches Nachspiel. Unter dem Deckmantel „Halloween“ verüben Kinder und Jugendliche immer wieder verschiedene Straftaten. In den letzten Jahren nahmen Delikte wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Vandalismus, Belästigungen und Gefährdung des Straßenverkehrs auch im Bereich der Polizeidirektion Heidelberg immer mehr zu.
Im Schutz der Dunkelheit, vermeintlich geschützt durch Masken und in der Gruppe, fällt bei vielen Kindern und Jugendlichen in der Kürbisnacht die Hemmschwelle. Oft werden Wände beschmiert, Autoschlösser verklebt oder Blumenkästen zerstört, dies erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung. Wer Böller in Briefkästen wirft, Hausmüll auf Gehwegen verteilt, Pflanzen ausreißt oder Eier auf vorbeifahrende Autos wirft, macht sich ebenfalls strafbar. Heraus gehobene Kanaldeckel auf der Straße sind zudem lebensgefährlich.
Die genannten Taten sind keine Kavaliersdelikte, bei Sachbeschädigungen, Diebstählen oder Raub sieht der Gesetzgeber – für strafmündige Jugendliche ab 14 Jahren – Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor, bei einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung ist die Strafandrohung sogar noch höher.
Die Polizei appelliert wegen der gefährlichen Streiche an die Eltern. Sie sind aufgerufen, ihre Schützlinge ganz gezielt über mögliche Gefahren und Konsequenzen aufzuklären und aufzuzeigen, wo der Spaß endet und der Ernst beginnt. Die Polizei wird deshalb in der „Halloween-Nacht“ verstärkt im Dienst sein und ein wachsames Auge auf die „Gespenster“ haben.
Einige Tipps der Polizei an die Eltern
Den Kindern und Jugendlichen nicht grundsätzlich verbieten in der Halloween-Nacht mitzugehen, ihnen aber die Grenzen bei Streichen aufzeigen! Im Vorfeld mit den Kindern und Jugendlichen über die Folgen von Streichen reden! Kontrollieren, mit welchen Utensilien sich die Kinder zur Halloween-Tour ausrüsten! Gegen den Gruppenzwang: die Kinder auffordern, bei üblen Halloween-Scherzen nicht mitzumachen und sich deutlich zu distanzieren!“