Rhein-Neckar/Karlsruhe, 17. Juli 2015. (red/pm) Ab vergangenen Donnerstag gelten erneut hitzebedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Autobahnen A5, A6 und A 656 . Verkehrsteilnehmer werden so vor dem Risiko von plötzlich auftretenden Aufplatzungen auf Betonfahrbahnen geschützt.
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
„Nachdem bereits am vergangenen Wochenende auf Teilen der Autobahnen A 5, A 6 und A 656 wegen Hitzeschäden an den Fahrbahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer angeordnet wurde, wird das Regierungspräsidium Karlsruhe nun ab Donnerstag, 16. Juli 2015, wegen der zu erwartenden hohen Temperaturen jenseits der Grenze von 30 Grad erneut hitzebedingt ein Tempolimit auf diesen Autobahnabschnitten anordnen.
Die bereits montierten Verkehrsschilder werden ab dem Morgen des Donnerstag, 16. Juli 2015, wieder so gedreht, dass sie von den Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können. Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor plötzlich auftretenden „blow ups“ (Aufplatzungen) an älteren Betonfahrbahnen, die bei großer Hitze auftreten können und deren lokales Auftreten nicht vorhersagbar ist. Wegen der aufwändigen und umfangreichen Beschilderung kann das Tempolimit nachts und in den kühleren Morgenstunden nicht aufgehoben werden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer bleibt voraussichtlich wegen der andauernden hochsommerlichen Großwetterlage bis Mitte kommender Woche bestehen. Sobald das „Tempolimit“ aufgehoben werden kann, informiert das Regierungspräsidium Karlsruhe die Öffentlichkeit. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Maßnahme.“