Heidelberg/Rhein-Neckar, 13. März 2014. (red/pm) Der Verwaltungs- und Finanzausschuss tagt am Dienstag, 18. März 2014 im Landratsamt in Heidelberg. Besprochen wird der Bericht über Spenden im Jahr 2013, die neuen Stellen im Ordnungsamt, sowie die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Weinheim.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
„Mit dem Bericht über Spenden 2013, der Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Weinheim sowie überplanmäßigen Stellenbesetzungen im Ordnungsamt befassen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte des Verwaltungs- und Finanzausschusses am Dienstag, 18. März 2014. Die öffentliche Sitzung, zu der Landrat Stefan Dallinger eingeladen hat, beginnt um 14:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 38 – 40.
Der Landrat bittet die Mitglieder des Ausschusses, die Annahme der Geld- und Sachspenden des Jahres 2013 zu beschließen. Im letzten Jahr gingen beim Rhein-Neckar-Kreis Geldspenden in Höhe von 25.051,49 Euro ein. Die Gesamtsumme der Sachspenden betrug dabei 113.705,52 Euro.
Neue Ehrenamtliche gesucht
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beisitzer der Enteignungsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe läuft zum 31. Mai ab. Daher sind von den Stadt- und Landkreisen für die Amtszeit vom 1. Juni 2014 bis 31. Mai 2018 jeweils vier ehrenamtliche Beisitzer vorzuschlagen. Landrat Stefan Dallinger wird dem Ausschuss daher den Beschlussvorschlag unterbreiten, vier von den Fraktionen CDU, SPD und Freie Wähler benannte Personen beim Regierungspräsidium in Karlsruhe vorzuschlagen, durch das die Bestellung der Beisitzer schließlich erfolgt.
Die Zahl der Asylerstantragsteller und damit auch die Zahl der im Rhein-Neckar-Kreis unterzubringenden Flüchtlinge haben seit 2007 kontinuierlich zugenommen. Beim Rhein-Neckar-Kreis besteht nun der Bedarf einer Unterbringung von bis zu 200 Asylbewerbern in Weinheim. Der Landrat bittet die Kreisrätinnen und Kreisräte des Ausschusses daher um Zustimmung zur Aufnahme der Planung zur Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften an zwei Standorten. Neben einem Standort in der Heppenheimer Straße ist ein weiterer noch mit der Stadt Weinheim festzulegen. Entsprechend den Rahmenbedingungen der Stadt Weinheim sollen dort jeweils 70 bis 100 Personen untergebracht werden.
873 Wohnheimplätze
Aktuell werden im Rhein-Neckar-Kreis fünf Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Gesamtkapazität von insgesamt maximal 873 Wohnheimplätzen betrieben. Darüber hinaus sind derzeit 297 Personen in Wohnungen untergebracht. Mit dem vorhandenen Bestand und den konkret geplanten neuen Kapazitäten wird der Rhein-Neckar-Kreis seiner Aufnahmeverpflichtung in den Jahren 2014 und 2015 aus heutiger Sicht nachkommen können.
Ab 2016 beträgt die gesetzliche Mindestanforderung an die Größe der Wohn- und Schlaffläche 7 qm statt bisher 4,5 qm. In Verbindung mit der bis Ende 2015 befristeten Nutzung der Gemeinschaftsunterkunft Schwetzingen ist daher für Anfang 2016 ein hoher Fehlbedarf an Wohnheimplätzen zu erwarten.
Erschwerte Arbeitsbedingungen
Die stark angestiegenen Flüchtlingszahlen haben auch Auswirkungen auf den Personalbedarf im Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Die Belegungszahlen der Unterkünfte haben sich von Anfang 2013 bis Ende 2013 nahezu verdoppelt. Auch die Vermehrung der Unterkunftsstandorte führt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erschwerten Arbeitsbedingungen.
Bei derzeit 1079 untergebrachten Flüchtlingen errechnet sich ein Betreuungsschlüssel von 166 Flüchtlingen je Sozialarbeiter. Nach den Erfahrungen des Ordnungsamtes liegt die Obergrenze für eine wirksame Betreuung allerdings bei einem Betreuungsschlüssel zwischen 110 und 130 Flüchtlingen je Sozialarbeiter. Ohne zusätzliches Personal kann das Ordnungsamt den gestellten Anforderungen daher nicht mehr gerecht werden. Aus diesem Grund bittet Landrat Stefan Dallinger die Ausschussmitglieder um Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen sieben Personalstellen und den hierfür benötigten überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 321.000 Euro. Bei den Stellen handelt es sich um drei Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, drei Verwaltungskräfte sowie einer Hausmeisterstelle.“