Heidelberg, 15. Februar 2021. (red/pm) Bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg sind bereits über 10.000 Anträge für die Briefwahl zur Landtagswahl am 14. März 2021 eingegangen. Die allermeisten Anträge – rund 80 Prozent – erfolgten über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und über die städtische Webseite www.heidelberg.de/wahlen.
Information der Stadt Heidelberg:
„Bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg sind bereits über 10.000 Anträge für die Briefwahl zur Landtagswahl am 14. März 2021 eingegangen. Die allermeisten Anträge – rund 80 Prozent – erfolgten über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und über die städtische Webseite www.heidelberg.de/wahlen. Angesichts der Coronavirus-Pandemie ermutigt die Stadt Heidelberg die Bürgerinnen und Bürger dazu, regen Gebrauch von der Briefwahl zu machen. Diese kann bis spätestens Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr beantragt werden
- per QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- online unter www.heidelberg.de/wahlen
- per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de
- unter Telefax 06221 58-49150
- schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- oder formlos schriftlich.
Während der Schließung der Bürgerämter anlässlich des Lockdowns ist die persönliche Antragstellung nur in der Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43-45 von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr möglich. Der Versand der Briefwahlunterlagen hat am Montag, 8. Februar 2021, begonnen.
Schnell und unkompliziert: Antrag per QR-Code
Am einfachsten ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen per QR-Code: Dieser befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und leitet die Nutzerin oder den Nutzer automatisch zu einem bereits vorausgefüllten Online-Formular weiter. Einzig das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Anschrift müssen eintragen werden – das gesamte Prozedere dauert etwa zwei bis drei Minuten.
Bequem von zu Hause aus beantragen: über die Webseite
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann auch über den Online-Antrag auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen beantragt werden. Dabei müssen alle Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Anschrift (gegebenenfalls abweichende Versandanschrift) und die Wahlbezirks- und Wählernummer (wie auf der Wahlbenachrichtigung abgebildet) angeben werden.
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis 21. Februar
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird bis spätestens Sonntag, 21. Februar 2021, eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Personen im selben Haushalt zu unterschiedlichen Zeiten ihre Wahlbenachrichtigungen zugestellt bekommen. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 21. Februar 2021 von Anfragen abzusehen, die sich auf nicht zugestellte Wahlbenachrichtigungen beziehen. Wer nach diesem Stichtag keine Benachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06221 58-42220 melden.
Letzte Frist für den Wahlbrief am 14. März, 18 Uhr
Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens 14. März 2021, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 43-45, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 43-45, 69115 Heidelberg (bitte mögliche Änderungen der Öffnungszeiten der Bürgerämter beziehungsweise Regelungen aufgrund des Lockdowns beachten), Telefon 06221 58-13550 und 58-13580, oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.”