Ludwigshafen, 10. April 2019. (red/pm) Der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2017 beläuft sich auf 32,8 Millionen Euro. Dies entspricht einer Verbesserung von gut 25,5 Millionen Euro gegenüber den Ansätzen im 1. Nachtragshaushalt (NHH) 2017 und einer Verschlechterung von rund vier Millionen Euro gegenüber dem Rechnungsergebnis 2016. “Der Jahresfehlbetrag liegt im Vergleich seit 2009 damit weiterhin im Trend”, stellte Beigeordneter und Kämmerer Andreas Schwarz am Mittwoch, 03. April 2019, im Rechnungsprüfungsausschuss fest.
Information der Stadt Ludwigshafen:
“Wesentliche Gründe für die Entwicklung waren die insgesamt anhaltend gute Steuerentwicklung, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer, die erneut reduzierten Zinsausgaben und die nachhaltigen städtischen Konsolidierungsanstrengungen. Gleichzeitig stiegen die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen merklich an. Die Ausgabendynamik im weitestgehend fremdbestimmten Bereich der Sozialen Sicherung verlief ungebremst dynamisch. “Kernproblem und Hauptursache für die negativen Jahresergebnisse ist und bleibt unsere gewaltige strukturelle Unterfinanzierung in den Bereichen Jugend und Soziales”, betonte Schwarz.
Zu diesen Bereichen gehören insbesondere die Kosten der Unterkunft, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Behinderung und Pflege, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Leistungen für Asylsuchende, die Zuschüsse an Kindertagesstätten, die Hilfen zur Erziehung und die entsprechenden städtischen Personal- und Sachkosten.
Das strukturelle von der Stadt Ludwigshafen zu tragende Gesamtdefizit – das heißt der Saldo von Gesamterträgen zu Gesamtaufwendungen – im Bereich der Sozialen Sicherung belief sich 2017 auf minus 132,2 Millionen Euro. Die Verbesserung des strukturellen Defizits in Höhe von 14 Millionen Euro .im Vergleich zum Jahr 2016 ist zu großen Teilen auf die Erträge aus Nachholungen aus dem Vorjahr wegen der Abrechnung Asyl (13,6 Millionen Euro) zurückzuführen.
Aufgabengerechte Finanzausstattung zur Bewältigung von Herausforderungen
“Damit wir die vielen vor uns liegenden Herausforderungen und sozialen Problemlagen angemessen bewältigen können, bedarf es endlich einer aufgabengerechten, an den Bedarfen orientierten kommunalen Finanzausstattung”, appellierte Schwarz erneut an Bund und Land. “Temporäre, statische oder einmalige Hilfen, so wertvoll sie auch sind, reichen nicht aus, um strukturelle Schieflagen in der gesamtstaatlichen Mittelverteilung nachhaltig und dauerhaft zu beseitigen. Bund, Länder und Kommunen sollten jetzt die Kraft und den Mut aufbringen, die derzeitigen volks- und finanzwirtschaftlich historisch günstigen Rahmenbedingungen gemeinsam dafür zu nutzen, den zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten und damit die zunehmende ungleiche Chancenverteilung in unserem Land durch wirksames politisches Handeln entschieden entgegenzutreten. Der Schlüssel dazu liegt in der zukünftigen Soziallastenfinanzierung und der Lösung der Altschuldenproblematik”, hob Kämmerer Schwarz hervor.
Das bilanzielle Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 verringerte sich durch den Jahresfehlbetrag auf rund 530 Millionen Euro, was noch 49 Prozent des Eröffnungsbilanzwertes vom 1. Januar 2009 entspricht.
Der Finanzmittelfehlbetrag im Finanzhaushalt 2017 beträgt 14,9 Millionen Euro, was einer Verbesserung von knapp 83 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz im 1. NHH 2017 entspricht beziehungsweise leicht über dem Niveau des Rechnungsergebnisses 2016 (10,5 Millionen Euro) liegt.
Das städtische Gesamtinvestitionsvolumen 2017 belief sich auf insgesamt knapp 44,2 Millionen Euro und liegt unter den Abschreibungen in Höhe von 48,8 Millionen Euro. Die Stadt lebt demnach weiterhin von Ihrer Substanz und der Investitionsstau nimmt weiter zu. 21,1 Millionen Euro konnten durch Einzahlungen Dritter gegenfinanziert werden.
Die konsumtive und investive Verschuldung zum 31. Dezember 2017 betrug 1.171 Millionen Euro, 773 Millionen Euro davon Liquiditätskreditschulden und 398 Millionen Euro Investitionskreditschulden.
Die Gesamtverbindlichkeiten der Stadt beliefen sich zum Stichtag auf 1.260 Millionen Euro. Je Einwohnerin und Einwohner entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 7.266 Euro.
Angemessene Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Stadt Ludwigshafen wurde dem Bereich Revision von Kämmerer Andreas Schwarz zur Prüfung vorgelegt. Die anschließende umfangreiche Prüfung durch den Bereich Revision hat zu keinen Einwendungen geführt, die es rechtfertigen, den Jahresabschluss sowie dessen Anlagen nicht festzustellen. “Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der vorgelegte Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Ludwigshafen am Rhein”, so Peter Libowsky, Leiter des Bereichs Revision.
Abschließend empfahl er daher dem Rechnungsprüfungsausschuss in dessen heutiger Sitzung, dem Stadtrat die Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2017 zu empfehlen. Somit kann der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. April 2019 den geprüften Jahresabschluss vorschriftsgemäß feststellen und über die Entlastung des Stadtvorstands beschließen.”