Viernheim, 08. Dezember 2015. (red/pm) Der Parkplatz hinter dem Viernheimer Rathaus wird in Zukunft kostenpflichtig. Grund dafür sind die Dauerparker. Die Stadt Viernheim möchte den Innenstadt-Kunden das kurzzeitige Parken und somit das Einkaufen am Samstag Vormittag erleichtern. Eine Stunde kann man weiterhin kostenfrei sein Auto abstellen.
Information der Stadt Viernheim:
„Am Samstagvormittag sollen auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus künftig mehr Parkmöglichkeiten für Kunden der Innenstadt und des Wochenmarktes zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grunde hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, ab 12. Dezember 2015 von 6:00 Uhr – 13:00 Uhr gebührenpflichtiges Parken einzuführen. Dadurch soll der stark frequentierte Parkplatz von vielen Wochenend-Dauerparkern entlastet werden, durch den Wegfall von Dauerparkern mehr Parkfläche für den samstäglichen Einkauf in der Innenstadt bereitstehen.
Blockade der Dauerparker
Diese Änderung geschieht auf ausdrücklichen Wunsch der City-Gemeinschaft, die schon seit längerem die Beschlagnahme der Parkplätze durch Dauerparker beklagt und für mehr Parkmöglichkeiten für die Innenstadt-Kundschaft plädiert. „Zahlen muss man ja erst, wenn man länger als eine Stunde parkt. Ein normaler Einkauf in der City dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde“, ist die Meinung von Christine Bugert von der City-Gemeinschaft. „Die Blockade des Rathaus-Parkplatzes durch Dauerparker muss ein Ende haben. Die Leidtragenden sind Kunden und Geschäfte der Innenstadt gleichermaßen.“
Kein lästiges Parkplatzsuchen mehr
Erster Stadtrat Jens Bolze unterstützt diese von der City-Gemeinschaft gewünschte Lösung. „Kurzzeit-Parker sollen samstagsvormittags nicht länger durch zeitraubenden Parkplatz-Suchverkehr genervt werden. Deshalb finde ich den Vorschlag der City-Gemeinschaft richtig. Gebührenfreies Dauerparken ist dann (nach Schließung der meisten Geschäfte) ab 13:00 Uhr wieder möglich – und dies bis Montagmorgen 6:00 Uhr. Mit dieser neuen Regelung kommen wir sowohl der Kundschaft als auch den City-Geschäftsinhabern nebst Markstand-Betreibern des Wochenmarktes entgegen.“
Nach Mitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle besteht für den Parkplatz hinter dem Rathaus ab 12. Dezember 2015 folgende Regelung, die auch strikt überwacht wird:
Parken ist nur mit Parkschein erlaubt, bis eine Stunde gebührenfrei. Jede weitere Stunde kostet 0,50 Euro Parkgebühr. Die Höchstpark-Dauer beträgt fünf Stunden.
Parkscheinpflichtige Zeiten: Montag bis Freitag von 06:00 Uhr – 18:00 Uhr, Samstag von 06:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Genug Parkplätze für Innenstadt-Besucher vorhanden
Die Pressestelle macht neben dem großen Parkplatz hinter dem Rathaus gleich auf mehrere Parkplätze in der Innenstadt aufmerksam: Tiefgarage Hallenbad (0,50 Euro pro Stunde), Kurzzeitparkplätze an der Einfahrt zur Tiefgarage Hallenbad, Tiefgarage Spitalplatz (erste Stunde kostenlos) und mehrere kostenlose Dauerparkplätze in der Innenstadt.
Auch den Sparkassen-Parkplatz hinter der Goetheschule kann jeder nutzen, nicht nur Sparkassen-Kunden. Samstags sogar vier Stunden gebührenfrei. Und das schon immer, obwohl es bislang nicht jedem bekannt war. Denn „einchecken“ kann man sowohl mit einer Geldkarte, einer SparkassenCard oder einer normalen Bankkundenkarte. Man muss also nicht Kunde bei der Sparkasse sein.
Parken kann man dort von Montag – Samstag von 7:00 Uhr – 20:00 Uhr. Eine Ausfahrt nach 20:00 Uhr ist nicht mehr möglich.
Die Parkgebühren sind zivil. Es gilt folgende Regelung. Je angefangene Stunde 0,50 Euro. Kunden der Sparkasse können täglich einmal 1 Stunde gebührenfrei parken. Samstags gilt generell 4 Stunden gebührenfreies Parken. Endloses Parken ist selbstverständlich nicht möglich. Nach einer Parkdauer von 13 Stunden lässt die Sparkasse abgestellte Autos entfernen. Die Kosten hierfür betragen zurzeit 200,- Euro.“