Mannheim/Rhein-Neckar, 07. Juli 2014. (red/pm) Nach den praktischen Erfahrungen einer Amtszeit des Gemeinderats hat die Stadtverwaltung Vorschläge zur Fraktionsgrößenanpassung entwickelt. Sie sollen die Infrastruktur des Gemeinderats stärken und sie nach dem rechtlichen Grundsatz der „abgestuften Chancengleichheit“ gleichzeitig an die geänderte Größenstruktur des neu gewählten Gemeinderatsgremiums anpassen.
Information der Stadt Mannheim:
“Damit wird die 2009 begonnene Reform der Gemeinderatsarbeit fortgesetzt, deren Ziel es ist, die Arbeitsfähigkeit des Gemeinderats kontinuierlich zu optimieren. In längeren Abständen überprüft die Stadtverwaltung die gemeinderätliche technische und räumliche Infrastruktur, Personalausstattung, Fortbildung und externe Expertisen sowie die Aufwandsentschädigung. 2009 wurde diese Maßnahme im Rahmen eines umfassenderen Change-Projekts zur „Reform der Gemeinderatsarbeit“ beschlossen.
Wenn der Gemeinderat am 10. Juli der Empfehlung des Hauptausschusses folgt, werden die Fraktionsgrößenklassen an das dort festgelegte Raster für Personalausstattung angeglichen. Dabei sind die Parteien bei der Überlassung von Einrichtungen und Gewährung von Leistungen grundsätzlich gleich zu behandeln. Entsprechend der sogenannten „abgestuften Chancengleichheit“ wird allerdings differenziert nach der Bedeutung der Parteien. Diese misst sich insbesondere nach ihren letzten Wahlergebnissen.
Leistungen für Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderats
Gruppierungen (alte und neue Amtsperiode 2 – 3 Mitglieder)
- Personalausstattung: ½ Assistenz
- Fortbildung/externe Expertisen: Sockelbetrag 1.500 Euro plus pro Mitglied/Jahr 200 Euro
Kleine Fraktionen (4 – 6 Mitglieder, alte Amtsperiode 4 – 7):
- Personalausstattung: 1 Geschäftsführung, ½ Sekretär/in
- Fortbildung/externe Expertisen: 2.500 Euro Sockelbetrag plus pro Mitglied/Jahr 200 Euro
Mittlere Fraktionen (7 – 9 Mitglieder, alte Amtsperiode 8 – 12):
- Personalausstattung: 1 Geschäftsführung, ½ Sachbearbeiter/in, ½ Sekretär/in
- Fortbildung/externe Expertisen: 2.500 Euro Sockelbetrag plus pro Mitglied/Jahr 200 Euro
Große Fraktionen (ab zehn Mitglieder, alte Amtsperiode ab 13):
- Personalausstattung: 1 Geschäftsführung, 1 Sachbearbeiter/in, 1 Volontär/Praktikant/in, 1 Sekretär/in
- Fortbildung/externe Expertisen: 5.000 Euro Sockelbetrag plus pro Mitglied/Jahr 200 Euro
Als Aufwandsentschädigung erhält jede Stadträtin und jeder Stadtrat 910 Euro/Monat sowie eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 80 Euro/Monat. Hinzukommen für die Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder pro Mitglied 2000 Euro jährlich für Sachmittel.
Fraktionsvorsitzende erhalten zum Ausgleich ihrer zusätzlichen Inanspruchnahme eine nach der Fraktionsgröße gewichtete Aufwandsentschädigung. Bei 4-6 Mitgliedern beträgt sie das 2,2-fache, bei 7-9 Mitgliedern das 2,4-fache und ab 10 Mitgliedern das 2,6-fache der Aufwandsentschädigung. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten den 1,5-fachen Betrag.
Für Einzelmitglieder des Gemeinderats gibt es neben der Aufwandsentschädigung weitere Unterstützung durch die Stadtverwaltung in Form von Sachleistungen. Dazu gehört sowohl ein intensives Angebot auf Einführung ins neue Amt, Beratung, Begleitung und Unterstützung als auch technische Ausstattung: PC, Multifunktionsgerät (Fax, Drucker, Kopierer).
Der Hauptausschuss empfiehlt ebenfalls die Entschädigung der sonstigen Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats und der Beiräte, der sonstigen ehrenamtlich Tätigen und der Mitglieder der Bezirksbeiräte zu erhöhen. Für ihre Teilnahme an Sitzungen und ihre sonstigen Tätigkeit im Dienst der Stadt sollen sie bei einer Inanspruchnahme bis zu fünf Stunden 40 Euro, über fünf Stunden 60 Euro pro Tag erhalten.”