Mannheim/Rhein-Neckar/Hockenheim, 06. Februar 2013. (red/zef) Seit Januar 2010 ermittelte die Staatsanwaltschaft Mannheim zusammen mit dem LKA Baden-Württemberg gegen einen ehemaligen Bankkaufmann-Auszubildenden (24) und seinen Komplizen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs.
Von Ziad-Emanuel Farag
Bis Mai 2010 nutzte der Auszubildende „einer großen Bank in Mannheim und Hockenheim“ seine Stellung systematisch aus, um an die Daten ihrer Kunden zu kommen. Hierfür brachte er – so die Anklage – an den Arbeitsplätzen seiner Kollegen über die entsprechenden USB-Schnittstellen der Tastatur entsprechende Hardware (Keylogger) an – eine weit verbreitete Sicherheitslücke.
Nachdem er an die Kontodaten gelangt war, schickte er sich selbst neue EC-Karten an anonyme Postfächer. Dabei zeigte der Täter ein Höchstmaß an krimineller Energie: Akribisch machte er umgehend wieder bei jeder EC-Karte die Änderungen rückgängig. So löste er keinen Alarm aus. Und in der Bank fiel nicht auf, dass sie den Bock zum Gärtner gemacht hatten.
Auf diese Weise soll er mit seinem Komplizen und drei weiteren Verdächtigen mindestens 337.000 Euro erbeutet haben. Erster Staatsanwalt Peter Lintz erklärt auf Nachfrage, dass der Haupttäter aus der Region stammt. Weiter einschränken wollte er jedoch dessen Wohnort nicht. Unseren Informationen zufolge stammt er nicht aus Mannheim, sondern aus einem kleineren Ort in der Umgebung. Im Mai 2010 wurden der mutmaßliche Haupttäter, sein Komplize und zwei weitere Mittäter in Österreich festgenommen. Ein weiterer Täter aus Deutschland ist jedoch nicht auffindbar, den überführten Tätern zufolge hatten sie zu ihm keinen persönlichen Kontakt.
Die Bank hat den damaligen Azubi sofort entlassen. Aufgrund eines Geständnisses wurden beide Täter im November 2010 aus der Untersuchungshaft entlassen, da durch ihre Aussage keine Verdunklungsgefahr mehr bestand. Die Ermittlungen dauerten jedoch bis zum Beginn des Jahres an.
Die Verhaftung erfolgte, bevor sich die Täter mittels weiterer 160 neuer EC-Karten eine von der Staatsanwaltschaft geschätzte Gesamtsumme von 880.000 Euro ergaunern konnten. Der Betrag errechnet sich aus der Annahme, dass man mit jeder Karte bis zu 5.500 Euro abheben kann. Glücklicherweise haben sich Staatsanwaltschaft und LKA Baden-Württemberg seit einigen Jahren auf solche Fälle vorbereitet – Kommunikationsmittelkriminalität ist der Fachausdruck.
Den Tatverdächtigen droht nun eine Haftstrafe zwischen 1 und 10 Jahren. Die Staatsanwaltschaft kann noch keine Angaben dazu machen, wie hoch ihre Strafe ausfallen wird.