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Rhein-Neckar, 05. Februar 2011. (pm) In Rheinstetten (Landkreis Karlsruhe) wurden 28 tote Mäusebussarde gefunden, die eindeutig mit einem verbotenen Pestizid (Carbofuran) vergiftet wurden. In der Nähe ihres Fundortes wurden Teile von Wildschwein- und Rehkadavern gefunden. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. und der NABU-Landesverband Baden-Württemberg verurteilen die Vergiftung der Bussarde aufs Schärfste. Auch im Rhein-Neckar-Kreis wurden tote Greifvögel gefunden.
In Rheinstetten (Landkreis Karlsruhe) wurden 28 tote Mäusebussarde gefunden, die eindeutig mit einem verbotenen Pestizid (Carbofuran) vergiftet wurden. In der Nähe ihres Fundortes wurden Teile von Wildschwein- und Rehkadavern gefunden.
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. und der NABU-Landesverband Baden-Württemberg verurteilen die Vergiftung der Bussarde aufs Schärfste. In Iffezheim, ebenfalls im Landkreis Karlsruhe, und in Rauenberg, Rhein-Neckar-Kreis, wurden vor wenigen Tagen ebenfalls mehrere tote Greifvögel gefunden. Die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchungen werden in den nächsten Tagen erwartet.
„Der Fund von 28 vergifteten Greifvögel in Rheinstetten ist bundesweit der schlimmste Vergiftungsfall der letzten Jahrzehnte“, sagt Dr. Andre Baumann, Landesvorsitzender des NABU. Der NABU hat in den vergangenen Jahren immer wieder Greifvogelvergiftungen angezeigt.
Das seit Jahren in Deutschland verbotene Insektizid Carbofuran sei dabei mehrfach nachgewiesen worden. Gefahr gehe aber nicht nur für Greifvögel aus, sondern auch für Hunde und andere Wildtiere, welche die Giftköder fressen. „Bussarde und andere Greifvögel sind streng geschützt und bedürfen unseres Schutzes“, stellt Baumann klar.
Landesjägermeister Dr. Dieter Deuschle vom Landesjagdverband Baden-Württemberg, ist entrüstet: „Sollte sich herausstellen, dass an der Vergiftungsaktion Jäger beteiligt waren, soll die Beteiligten die volle Härte des Gesetzes treffen und wenn es Mitglieder von uns waren, werden wir für die nötigen Sanktionen im Verband sorgen. Wir distanzieren uns von solchen verbotenen Machenschaften. Greifvögel unterliegen dem Jagdrecht und haben seit 1975 in Baden-Württemberg eine ganz-jährige Schonzeit, deshalb ist das Töten von Greifen auch eine Straftat und wird mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.“
Deuschle und Baumann stellen darum gemeinsam einen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Sie weisen darauf hin, dass natürlich nicht alle tot aufgefundenen Bussarde oder andere Greifvögel Opfer von Vergiftungsaktionen geworden sind. „Der strenge Winter und der erneute Schnee- und Kälteeinbruch vor einigen Tagen setzen den Vögeln enorm zu“, so Deuschle. „Viele Vögel verhungern, Jäger berichten mir, dass sie zum Teil total abgemagerte Bussarde in ihren Revieren finden.“
Baumann und Deuschle plädieren deshalb dafür, sich mit vorschnellen Schuldzuweisungen zurückzuhalten. „Tot aufgefundenen Bussarde sollten aber unbedingt untersucht werden und bei Verdacht auf Vergiftung müssen die Behörden konsequent ermitteln und einschreiten.“
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