Ludwigshafen, 04. August 2018. (red/pm) Die bisherige Vorgehensweise der Verkehrsüberwachung des Bereichs Straßenverkehr um schnell auf Parkverstöße zu reagieren, diese entsprechend zu ahnden und mit Geldbußen zu belegen, erreicht in einigen Fällen nicht das erwünschte Ziel. Mit dem Einsatz von Parkkrallen im Rahmen eines diese Woche startenden Pilotprojektes beabsichtigt die Stadtverwaltung künftig Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr umgehend zu sanktionieren und gleichzeitig Bußgelder effizienter einzutreiben.
Information der Stadt Ludwigshafen:
“Nach Ablauf eines halben Jahres sollen die Ergebnisse und Erfahrungen mit der Parkkralle bewertet werden und über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Die Parkkrallen kommen bei Verstößen wie beispielsweise bei überzogenen Parkdauern bei mit Parkscheibe bewirtschafteten Parkplätzen oder auch bei Ordnungswidrigkeiten von Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung zum Einsatz, da es in solchen Fällen äußerst schwierig und aufwändig ist, Bußgelder von Fahrzeughalterinnen und -haltern aus dem Ausland zu bekommen, die keine Meldeanschrift in Deutschland haben. Abgeschleppt wird nach wie vor, wenn etwa Feuerwehrzufahrten zugeparkt, Behindertenparkplätze ungerechtfertigt belegt und Fahrzeuge gefährdend oder behindernd beispielsweise in Fußgängerzonen abgestellt worden sind.
Sind die Bedingungen zur Anlegung einer Parkkralle erfüllt und diese angebracht worden, weist ein Aufkleber an Fahrer- und Beifahrerseite die Fahrzeughalterinnen und -halter zusätzlich darauf hin. Ferner steht auf dem Aufkleber die Telefonnummer der Eisatzleitstelle, wo sich die Betroffenen melden können, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Parkkralle gegen Zahlung des Bußgeldes einschließlich des Verwaltungsaufwandes entfernen.
Beigeordneter und Kämmerer Dieter Feid betont, dass der Einsatz der Parkkralle dazu beitragen soll, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer stärker zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung gemahnt werden. “Das Instrument ‚Parkkralle‘ ermöglicht es, Fahrerinnen und Fahrer unmittelbar und spürbar auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Wir hoffen dennoch, dass die Parkkrallen möglichst selten verwendet werden und sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung halten”, bekräftigt er.”