Weinheim/Mannheim/Heidelberg, 17. Februar 2015. (red) Laut Staatsanwaltschaft Mannheim hat die Heidelberger Gerichtsmedizin eine Drogeneinnahme bei dem am Samstag in Polizeigewahrsam verstorbenen Mann festgestellt. Der 36-jährige wurde gegen 22 Uhr leblos in seiner Zelle aufgefunden – Reanimationsversuche blieben erfolglos.
Laut Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann wurde die Einnahme von THC (Marihuana) und Opiaten festgestellt. Die Todesursache ist weiterhin unklar. Der Obduktionsbericht ist vorläufig.
Der Mann war als Drogenkonsument polizeibekannt und am Samstagnachmittag aufgrund eines “psychischen Ausnahmezustands” im Weinheimer Polizeirevier in Gewahrsam genommen worden. Hier war er von einem Arzt untersucht worden. Stunden später wurde er leblos in der Zelle aufgefunden – ein Notarzt konnte nicht mehr helfen und stellte gegen 22:40 Uhr den Tod des Mannes fest.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt nun, wie die Abläufe waren. Hat der Arzt, der die Gewahrsamsfähigkeit feststellte, einen Fehler gemacht – und wäre der Mann nicht besser in einer Klinik versorgt worden? Haben die Polizeibeamten sich richtig verhalten und den Mann regelmäßig in der Zelle beobachtet? Was war die genaue Todesursache? Diesen und anderen Fragen wird die Staatsanwaltschaft auf den Grund zu gehen versuchen.
Das Ergebnis der Ermittlungen kann sich laut Oberstaatsanwalt Grossmann möglicherweise noch Wochen hinziehen.