Mannheim/Rhein-Neckar, 07. August 2014. (red/pm) Anlässlich der heftigen Regenfälle empfiehlt der Eigenbetrieb Stadtentwässerung als vorbeugende Maßnahmen gegen Rückstau und Überflutung, bei der Reinigung der Gehwege vor dem Haus auch die Regeneinlaufgitter frei zu kehren.
Information der Stadt Mannheim:
“Die heftigen Regenfälle der letzten Wochen führten in der Region wiederholt zu überfluteten Kellern und Wasserrückstau auf den Straßen. Der häufigste Grund: verstopfte Gullys. Normalerweise fließt das Niederschlagswasser über die Regeneinläufe (Gullys) am Straßenrand direkt in den öffentlichen Kanal. Die Regeneinläufe werden regelmäßig im Auftrag der Stadt gereinigt.
Allerdings passiert es immer wieder, dass Abfälle, Laub und Straßenstaub die Gullys verstopfen. Das Wasser läuft dann nicht ab und es bilden sich Wasserlachen. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung (EBS) empfiehlt daher, bei der Reinigung der Gehwege vor dem Haus auch die Regeneinlaufgitter frei zu kehren. Dabei darf allerdings der Kehricht auf keinen Fall in die Gullys gelangen, denn das würde die Regeneinläufe verstopfen, die dann aufwändig gereinigt werden müssten.
Extreme Regenfälle können auch für Hausbesitzer unliebsame Überraschungen bringen: Wenn die Kanalisation bei Starkregen vorübergehend überlastet ist und die Wassermengen nur noch bedingt ableitet, kann das Wasser von außen über tiefer gelegene Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in Kellerräume eindringen. „Wir sprechen von ‚Rückstau‘, wenn der Wasserspiegel in der Kanalisation bis zur Straßenoberkante ansteigt“, erklärt Alexander Mauritz, Leiter der Mannheimer Stadtentwässerung.
Rückstausicherungen warten lassen
Sind im Kellergeschoss die Rückstauklappen in den Ableitungen der Toiletten und Ausgüsse nicht funktionstüchtig oder fehlen sogar, kann fäkalienhaltiges Abwasser die Räume im Souterrain überfluten und erhebliche Schäden verursachen. Laut Abwassersatzung müssen Grundstückseigentümer selbst technische Maßnahmen gegen Rückstau treffen. Die Stadtentwässerung empfiehlt, die Rückstausicherungen regelmäßig fachmännisch warten zu lassen, damit sie im Ernstfall auch funktionstüchtig sind. Nur in diesem Fall zahlt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung bei Schäden.
Vor Überschwemmungen aufgrund von extremen Regenereignissen können sich Hauseigentümer auch durch bauliche Maßnahmen schützen. Zum Beispiel, indem sie die Oberkante zum Kellerfensterschacht oder zur Garageneinfahrt erhöhen. „Objektschutz setzt am besten bereits bei der Planung an“, rät Mauritz.
Eine weitere Vorbeugemaßnahme ist die Entsiegelung von Grundstückflächen. „Bei Neubauten schreibt das Wasserhaushaltsgesetz vor, das Niederschlagswasser durch geeignete Versickerungsanlagen auf dem Grundstück versickern zu lassen, soweit der Boden dafür geeignet ist“, erklärt der Eigenbetriebsleiter. Auch bei bestehenden Gebäuden empfiehlt es sich, Flächen von der Kanalisation abzukoppeln und beispielsweise das Regenwasser von den Dachflächen ebenfalls auf dem Grundstück versickern zu lassen.
Telefonische Auskünfte und Beratung zu Rückstausicherung und Regenwasserversickerung erteilt der EBS unter 293-52 52.
Hintergrund
Weiterführende Informationen enthalten die Merkblätter Nr. 3 „Rückstausicherung“, Nr. 4 „Regenwassernutzung“ und Nr. 5 „Regenwasserversickerung“, die im Internet unter www.mannheim.de/stadtentwaesserung, Rubrik „Satzung, Broschüren, Merkblätter“ heruntergeladen werden können. Die Merkblätter und der Flyer „Schutz vor Rückstau“ können auch beim EBS telefonisch unter 293-52 10 oder per E-Mail unter stadtentwaesserung@mannheim.de angefordert werden.”